Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 208/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168169 eingetragenen BAM Bundesweites Anlagen Management UG, Katharinenstraße 30a, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Levke Marie Derns
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die bundesweite Verwaltung von Anlagen (Wohnanlagen) und die Erbringung urlaubsfreier Informations-, Service- und Beratungsleistung.
ist am 04.10.2021, um 15:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jürgen Holst, Theodorstr. 42-90, 22761 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 208/21
Amtsgericht Hamburg, 04.10.2021
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