In einem aktuellen Test der Stiftung Warentest wurden neun von zwölf getesteten Bambusbechern für Heißgetränke mit mangelhaft bewertet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ein Verbot von Bambusbechern mit Kunststoffanteil.
Für die Einfuhr von Bambusgeschirr insgesamt muss es verstärkte Kontrollen geben. Nur so kann gewährleistet werden, dass sie nicht unerkannt auf den Markt gelangen.
„Der Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher muss an oberster Stelle stehen. Bambusbecher, die laut Stiftung Warentest zu hohe Mengen an Schadstoffen freisetzen, müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Bambuskaffeebecher negativ auffallen.
Für Heißgetränke ist Bambusgeschirr mit Kunststoffanteilen offenbar grundsätzlich nicht geeignet. Die Bundesregierung muss für diese Produkte deshalb sofort ein Verbot erlassen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Bambusbecher sind schlechter als ihr Ruf
Wer zu einem Becher aus Bambus greift, geht davon aus, eine umweltfreundlichere Alternative zum Einwegbecher zu nutzen. Viele Hersteller bewerben ihr Bambusgeschirr ausdrücklich als recycel- und kompostierbar. Tatsächlich werden die Becher nicht weiterverwertet.
Denn sie bestehen zum Teil aus Kunststoff oder sind mit Kunststoff verklebt. Dazu kommt: Wenn die Becher mit heißen Getränken befüllt werden, können gesundheitsgefährdende Stoffe in den Becherinhalt übergehen. In einem aktuellen Test der Stiftung Warentest wurden neun von zwölf getesteten Mehrwegbechern aus Bambus mit mangelhaft bewertet.
Davon fielen zwei wegen der Schadstoffmengen und der Kennzeichnung durch. Fünf werden irreführend als umweltfreundliche Alternative zu Einwegbechern beworben. Sieben Becher geben unzulässige Mengen an Schadstoffen ab, wenn sie mit heißen Flüssigkeiten befüllt werden. Sie hätten gar nicht erst in den Verkauf gelangen dürfen. Daher fordert der vzbv ein generelles Verbot von Bambusbechern mit einem Anteil von Füllstoffen.
Lebensmittelüberwachung unzureichend
Um Verbraucher besser vor schadstoffbelasteten Verpackungen und Geschirr zu schützen, muss die Lebensmittelüberwachung verbessert werden. Für alle sogenannten Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Bambus müssen die Lebensmittelbehörden eine „Vorführpflicht“ erlassen. Das bedeutet gesetzlich festgelegte, verstärkte Einfuhrkontrollen für solche Produkte.
Die Importeure müssten die Ware dann bei den Überwachungsbehörden vorführen und ihre Sicherheit nachweisen. Für in Deutschland hergestellte Produkte müssten selbstverständlich die gleichen Anforderungen gelten.
Falsche Umweltversprechen täuschen Verbraucher
Der Test der Stiftung Warentest ergab zudem eine irreführende Bewerbung einiger Bambusbecher als umweltfreundliche Alternative. Der vzbv fordert, dass Verbraucher nicht über Umwelteigenschaften getäuscht werden dürfen. Die Behörden müssen deshalb dafür sorgen, dass keine falschen oder irreführenden Werbeaussagen zu Recyclingfähigkeit oder Kompostierbarkeit gemacht werden. Damit Verbraucher erkennen können, woraus Verpackungen und Geschirr hergestellt sind, müssen Materialangaben hier verpflichtend werden
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