Startseite Allgemeines Justiz Bandenmäßiger Diebstahl von Katalysatoren – Drei Beschuldigte in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –
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Bandenmäßiger Diebstahl von Katalysatoren – Drei Beschuldigte in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

stux (CC0), Pixabay
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Die Beschuldigten sollen sich zu einem nicht näher bekannten
Zeitpunkt vor dem 13.04.2022 zu einer international operierenden Bande
zusammengeschlossen haben, um sich durch die Entwendung von Katalysatoren aus Kraftfahrzeugen und deren Verwertung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.
In Umsetzung dieses gemeinsamen Tatplans sollen die Beschuldigten zwischen dem 12.04.2022, 18:20 Uhr und dem 13.04.2022, 2:00 Uhr den im Abgasstrang eines auf der Martin-Andersen-Nexö-Straße / Ecke Auguste-Lazar-Straße in Dresden geparkten PKW verbauten Katalysator entwendet haben, indem sie arbeitsteilig das Fahrzeug mit einem Wagenheber anhoben
und den Katalysator mit einem Akkutrennschleifer aus dem Abgasstrang
heraustrennten, um diesen für sich zu behalten und zu verwerten. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.900 Euro.
Weiterhin sollen die Beschuldigten zwischen dem 12.04.2022, 17:00 Uhr un dem 13.04.2022, 2:00 Uhr bei zwei auf der Böllstraße in Dresden geparkten PKW jeweils den im Abgasstrang verbauten Katalysator entwendet haben, indem sie arbeitsteilig die Fahrzeuge mit einem Wagenheber anhoben und die Katalysatoren mit einem Akkutrennschleifer aus dem Abgasstrang
heraustrennten, um diese für sich zu behalten und zu verwerten.
Dabei entstand an beiden PKW Sachschaden in Höhe von jeweils mindestens 1.000Euro.

Die Beschuldigten wurden am 13.04.2022 vorläug festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 14.04.2022 Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten erlassen. Die drei Beschuldigten benden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der 32-jährige Beschuldigte ist im europäischen Ausland bereits erheblich und teilweise einschlägig vorbestraft. Der 28-jährige Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Der 25-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft.

Der 32-jährige Beschuldigte und der 28-jährige Beschuldigte haben den Tatvorwurf bestritten. Der 25-jährige Beschuldigte hat keine Angaben zum Sachverhalt gemacht.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des
Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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