Zeitpunkt vor dem 13.04.2022 zu einer international operierenden Bande zusammengeschlossen haben, um sich durch die Entwendung von Katalysatoren aus Kraftfahrzeugen und deren Verwertung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.
und den Katalysator mit einem Akkutrennschleifer aus dem Abgasstrang heraustrennten, um diesen für sich zu behalten und zu verwerten. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.900 Euro.
heraustrennten, um diese für sich zu behalten und zu verwerten.
Die Beschuldigten wurden am 13.04.2022 vorläug festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 14.04.2022 Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten erlassen. Die drei Beschuldigten benden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der 32-jährige Beschuldigte ist im europäischen Ausland bereits erheblich und teilweise einschlägig vorbestraft. Der 28-jährige Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Der 25-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft.
Der 32-jährige Beschuldigte und der 28-jährige Beschuldigte haben den Tatvorwurf bestritten. Der 25-jährige Beschuldigte hat keine Angaben zum Sachverhalt gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des
Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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