Die BaFin hat gegen die Bank Melli Iran, Zweigstelle Hamburg, am 7. September 2021 ein Kreditverbot verhängt. Das Institut hat durch eine Verletzung des Vieraugenprinzips (§ 33 Absatz 1 Nr. 5 Kreditwesengesetz (KWG)) gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Satz 1 KWG verstoßen. Die Anordnung ergeht auf Basis des § 45b Absatz 1 Nr. 3 KWG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KWG.
Der Bescheid ist seit dem 7. Oktober 2021 bestandskräftig.
Kommentar hinterlassen