Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Bank of China Limited, Zweigniederlassung Frankfurt ein Bußgeld in Höhe von 25.000,00 Euro verhängt. Das Bußgeld wurde wegen fahrlässiger Verstöße gegen die Vorschrift des Artikel 395 Abs. 2 CRR i.V.m. § 56 Abs. 5 Nrn. 17 und 19 KWG festgesetzt. Das Institut hatte die Obergrenze für Großkredite (Art. 395 CRR) nicht eingehalten und diese Überschreitung nicht richtig gegenüber der BaFin angezeigt.Grundlage für die Bußgeldentscheidung ist § 56 Abs. 5 Nrn. 17 und 19 KWG. Die Veröffentlichung dieser Entscheidung ergeht aufgrund von § 60b KWG.Der Bußgeldbescheid ist seit dem 01.09.2015 rechtskräftig.
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