Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 27.500 Euro gegen die Filiale Frankfurt der Bank Sepah-Iran, festgesetzt. Grund war, dass das Institut Meldepflichten verletzt hat. Es hatte Meldungen zur Risikotragfähigkeit mehrfach nicht richtig und nicht rechtzeitig abgegeben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Kreditinstitute müssen der Aufsicht einmal jährlich Informationen zu ihrer Risikotragfähigkeit melden. So schreibt es der § 56 Absatz 2 Nr. 11 a des Kreditwesengesetzes vor.
Die Aufsicht erhält so regelmäßige und einheitliche Informationen darüber, mit welchen Methoden und Verfahren die beaufsichtigten Institute ihre Risikotragfähigkeit steuern – das heißt, wie sie bestimmte Risiken einschätzen und diese mit Kapital abdecken.
Meldet ein Unternehmen diese Informationen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, kann die BaFin ein Bußgeld festsetzen.
Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt, mit Bescheid vom 20. Dezember 2022 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nr. 11 lit. a) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 27.500 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 18. Januar 2023 rechtskräftig.
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