Das Landgericht Rostock hat zwei 26 und 22 Jahre alte Männer wegen mehrerer Geldautomatensprengungen im Nordosten zu siebeneinhalb beziehungsweise viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ein dritter Angeklagter (23) erhielt wegen Sachbeschädigung eine einjährige Freiheitsstrafe. Zudem müssen die verurteilten nun einen Schaden der in die 100tausende geht ersetzen.
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