Der Bundesverband deutscher Banken plant eine Weiterentwicklung der Einlagensicherung. „Wir passen das System der freiwilligen Einlagensicherung an, um den Fonds für zukünftige Herausforderungen besser aufzustellen und den Kunden unserer Banken auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen zu bieten“, sagte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, in Berlin.
Dazu schlägt der Vorstand des Bankenverbandes der Delegiertenversammlung eine Reihe von Satzungsänderungen vor, die u.a. eine bessere Risikosteuerung innerhalb des Fonds zum Ziel haben. Die Delegiertenversammlung wird am 17. Oktober 2011 über die Satzungsänderungsanträge abstimmen. Der für Bankkunden wichtigste Punkt ist, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds in drei Stufen über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesenkt werden soll. In einem ersten Schritt zum 1. Januar 2015 von derzeit 30 % auf 20 %, zum 1. Januar 2020 auf 15 % und zum 1. Januar 2025 auf 8,75 %.
„Privatkunden genießen weiterhin einen sehr hohen Einlagenschutz. Die niedrigste Sicherungsgrenze, die heute bei 1,5 Mio. € liegt, wird ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 € pro Kunde betragen. Damit wird der Schutz zum Ende der Reform mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 € sein“, so Massenberg. Mit diesem Schutzniveau werden auch weiterhin selbst höhere Einlagen, die z.B. aus einem Hausverkauf oder der Auszahlung einer Lebensversicherung resultieren, in der Regel komplett geschützt sein. Auch institutionelle Kunden wie Kommunen und Pensionskassen werden weiterhin ihre höheren Einlagen im Rahmen von Sicherungsgrenzen anlegen können. So werden nach 2025 mehr als ein Drittel aller privaten Banken einen hohen Schutz mit einer Sicherungsgrenze über 25 Mio. € anbieten können.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, dem 173 private Banken angehören, schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Dieser Schutz umfasst die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert die Kundeneinlagen seiner Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Seit seiner Gründung 1976 hat der Einlagensicherungsfonds in über 30 Sicherungsfällen seine Leistungsfähigkeit bewiesen und alle anspruchsberechtigten Kunden vollumfänglich entschädigt.
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