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Bankenabgabe: BaFin versendet Bescheide erstmals in elektronischer Form

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will bereits ab April 2022 die jährlichen Beitragsbescheide zur Bankenabgabe an die beitragspflichtigen Institute erstmals elektronisch bekannt geben. Die umfangreichen Bescheide müssen dann nicht mehr, wie in der Vergangenheit, in Papierform versendet werden. Möglich wird dies durch das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung, das am 1. April im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Das Kürzel ERP steht für European Recovery Program.

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 ändert auch das Restrukturierungsfondsgesetz, in das Vorschriften zur rechtssicheren elektronischen Erhebung der Bankenabgabe aufgenommen werden. Institute, die zur Zahlung der Bankenabgabe verpflichtet sind, übermitteln die zur Erhebung der Beiträge zur Bankenabgabe erforderliche Informationen, Anträge, Dokumente und Meldungen der BaFin künftig elektronisch. Auch die BaFin wird nun für die Zustellung der Bankenabgabebescheide die elektronische Form wählen „Ich begrüße die Gesetzänderung, denn sie erleichtert sowohl den beitragspflichten Banken als auch uns als Aufsichtsbehörde die Arbeit“, erläutert die für Abwicklung zuständige BaFin-Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe. „Der Gesetzgeber eröffnet uns damit einen weiteren Schritt in die digitale Zukunft“, kommentiert Rodolphe.

Die BaFin hat unter anderem darauf reagiert, dass die Beitragsbescheide zur Bankenabgabe immer umfangreicher geworden sind. Durch die Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes wird eine ökologisch nachhaltige, digitale und wirtschaftliche Organisation des Erhebungsprozesses der Bankenabgabe ermöglicht. Um bereits kurz nach der Gesetzesänderung und schon im laufenden Jahr auf eine Übermittlung der Bescheide in Papier zu verzichten, hat die BaFin parallel zum Gesetzgebungsprozess die notwendige technische Lösung erarbeitet und deren Implementierung vorangetrieben. Die bestehenden IT-Strukturen wurden entsprechend erweitert und eine Grundlage für die technische Umsetzung geschaffen.

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