Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit Wirkung vom 11. März 2014 per Mandatsbescheid dem Vorstand des konzessionierten Kreditinstitutes Adria Bank AG, mit Sitz in 1010 Wien, Gonzagagasse 16, den Wirtschaftsprüfer Mag. Bernhard Mechtler als Regierungskommissär beigestellt.
Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach deren Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“
Insbesondere kann die FMA gemäß § 70 (2) Z 2 „durch Bescheid eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“ Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit a „dem Kreditinstitut alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die obige Gefahr zu vergrößern.“
Die Bestellung des Regierungskommissärs durch die FMA erfolgt zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
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