Startseite Allgemeines Bankenrettung 2008 – Warum muss der Steuerzahlung 160.000 € an eine Anwaltskanzlei zahlen und dann noch Gerichtskosten?
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Bankenrettung 2008 – Warum muss der Steuerzahlung 160.000 € an eine Anwaltskanzlei zahlen und dann noch Gerichtskosten?

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Wir als deutsche Michels sind ja Milliardäre und können uns teure Hobbies wie unfähige Bankmanager leisten. Nachdem aufgrund von Kapitalismus („Wachstum um jeden Preis“) und Universalbanken-System 2008 teilweise Banken zusammenbrachen musste ein „Finanzmarktstabilisierungsgesetzes“ her. Die Abgeordneten des Bundestages statteten einen bundeseigenen Fonds mit Krediten in Höhe von zunächst 70 Milliarden Euro aus, um taumelnde Banken wie die Hypo Real Estate zu retten. Dabei ist die Krise mehr oder minder durch Zufall gut gegangen. Gelernt hat jedenfalls niemand daraus (das BaFin schläft weiter…., die Banken machen weiter wie bisher….)

Bankennahe Kanzlei hilft dem Staat

Jetzt kommt der Aufreger laut fragdenstaat.de. Das Rettungsgesetz haben Privatleute gebastelt.

„Expertise dazu bezog die Bundesregierung allerdings nicht alleine vom zuständigen Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dessen Beamtenapparat. Vielmehr wurde eine Anwaltskanzlei mit der Ausarbeitung des Gesetzestextes beauftragt, die mit der Finanzwelt bestens vertraut ist: Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Klienten der Kanzlei – u.a. Commerzbank, HSH Nordbank, Deutsche Bank und HSBC – lesen sich wie das Who is Who der Bankenbranche. Immer wieder steht die international tätige Wirtschaftskanzlei in der Kritik, weil sie Finanzinstitute vertritt, die mit unlauteren Mitteln operiert haben sollen. Laut Medienberichten ist Freshfields u.a. in den Steuerskandal um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte verstrickt.
Ausgerechnet eine dieser Kanzleien schrieb 2008 das Gesetz, das einige ihrer Kunden auf Staatskosten vor dem Bankrott retten sollte. Bei Freshfields Bruckhaus Deringer und anderen Kanzleien, so brachte es einmal die Frankfurter Rundschau auf den Punkt, handele es sich keineswegs „um neutrale Sachverständige, auf deren Rat man notfalls ohne Bedenken zurückgreifen könnte. Beide sind vielmehr, wie andere Wirtschaftskanzleien, eng mit dem Geldgewerbe verbandelt und letztlich mitverantwortlich für die Finanzkrise, deren Folgen sie jetzt beheben helfen sollen.“

Kosten sollen lieber geheim bleiben – frag den Staat muss klagen

Fragdenstaat weiter: „Lange Zeit weigerte sich das Finanzministerium, uns gegenüber Einzelheiten zu der Vereinbarung mit Freshfields preiszugeben. Nun veröffentlichen wir, wie viel die Ausarbeitung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes durch Freshfields Bruckhaus Deringer die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kostete. Um die Informationen zu erlangen, mussten wir erst gegen das Finanzministerium vor Gericht ziehen.“

Informationsfreiheit muss eingeklagt werden

„Alles begann mit unserem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zwar sandte uns das Ministerium daraufhin den Freshfields-Vertrag zu – ohne Angabe von Zahlen!
Die Vergütung der Kanzlei wurde aus dem Dokument nicht ersichtlich. Das Ministerium argumentierte, es müssten “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei” geschützt werden, was allerdings eine seltsame Begründung darstellt. Schließlich kann allein die Veröffentlichung der Gesamtvergütung für das Schreiben des Gesetzes kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis sein, vor allem nicht so lange Zeit nach Vertragsunterzeichnung.
Unserem Widerspruch gegen die Schwärzungen gab das Ministerium nicht statt, so dass wir Klage einreichen mussten, um die Informationen zu erhalten. Zu einer Verhandlung vor Gericht kam es allerdings nicht, denn darauf wollte es das Ministerium offensichtlich nicht ankommen lassen. Urplötzlich hatte das BMF nun „keine Bedenken“ mehr, uns die Freshfields-Vergütung für die „Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung des Bundes an der Rettung der Hypo Real Estate“ mitzuteilen, aus der sich später die Ausarbeitung des Finzmarktregulierungsgesetzes ergeben habe. Die Vergütung belief sich auf 163.744 Euro.“

163.744 Euro Kosten für das Gesetz

Hinzu rechnen könnte man auch mit einiger Verspätung die Gerichts- und Personalkosten, die das Finanzministerium jetzt zu tragen hat, weil wir erst vor Gericht ziehen mussten.“

Gesetze schreiben lassen von Anwaltskanzleien

Pro Wort des Gesetzes hat die Rettung nur einen Euro gekostet, so ungefähr. Das ist ja billig, wenn sich vorstellt, dass die Bankenrettung nach diesem Fonds bis zu 1.000 Euro pro Nase eines Bundessteuerbürgers kosten  kann.

 

 

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