Startseite Allgemeines Bankenverband, aber Hallo!
Allgemeines

Bankenverband, aber Hallo!

Teilen

„Wir brauchen kein datenschutzrechtlich zweifelhaftes Beraterregister und aufgeblähte Bürokratie“,
kritisiert Dr. Hans-Joachim Massen­berg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, heute in Berlin jüngste Pläne der Bundesregierung zum Anlegerschutzgesetz.

Für die Kreditwirt­schaft sehe der Regierungsentwurf vor, mehr als 300.000 Bankmitarbeiter in einem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführten Register zu erfassen. Zudem sollen die Institute verpflichtet werden, in einem aufwändigen Verfahren sämtliche Wertpapierkundenbeschwerden an die BaFin zu übermitteln.

Als Alternative schlägt der Bankenverband stattdessen vor, dass die Banken der BaFin in Zukunft regelmäßig Bericht erstatten über die vorliegenden Beschwerden. Massenberg betont darüber hinaus: „Offenkundig schwere Beratungsfehler oder auffällige Häufigkeiten bei Beschwerden werden wir in Zukunft der BaFin sofort direkt melden.“ Die Aufsicht sei dann in der Lage, auf die in den Banken vorhandenen Informationen zurückzugreifen, um die Fälle zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu veranlassen. „Ein flächendeckendes Register brauchen wir dafür nicht, damit würde über das Ziel hinausgeschossen.“

Zudem kritisiert Massenberg, dass ausgerechnet der „Graue Kapitalmarkt“ in Zu­kunft nicht von der BaFin, sondern von den lokal zuständigen Gewerbeaufsichtsäm­tern überwacht werden soll. Das sei für den Bankenverband nicht nachvollziehbar. „Wir haben mit der BaFin eine qualifizierte Aufsicht für den Finanzmarkt in Deutsch­land. Diese sollte grundsätzlich für alle Finanzmarktakteure zuständig sein, um gleiche Wettbewerbsverhältnisse und Schutzstandards zu gewährleisten“, so Massenberg.

Der Bankenverband unterstütze die Ziele des Gesetzgebers, dass Bankmitarbeiter in der Beratung und im Vertrieb sachkundig und zuverlässig sind. Gerade die Qualität der Anlageberatung liege im ureigenen Interesse der privaten Banken. „Nur zufrie­dene Kunden bleiben Kunden, die Qualität der Anlageberater ist daher Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung des Kunden zu seiner Bank. Doch alle diese Ziele lassen sich mit weit weniger einschneidenden Mitteln als bislang vorgesehen errei­chen“, betont Massenberg.

Quelle: BdB

Unsere Meinung:

Wir halten das Register für völlig in Ordnung, da auch die Versicherungsvermittler in einem ähnlichen Regsiter erfasst sind, also warum wollen die Banken das denn nicht? Das mit “ übermäßiger Bürokratie“ abzulehnen ist schon merkwürdig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung der LNG-Anlage in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschlichen Aufnahmebedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 21. November...

Allgemeines

Amazon verdoppelt Einsatz: Weitere vier Milliarden Dollar für KI-Startup Anthropic

Amazon setzt weiter voll auf Künstliche Intelligenz und investiert erneut eine beeindruckende...