Gerät eine Bank oder Sparkasse in wirtschaftliche Schwierigkeiten, soll in Zukunft nicht mehr der Staat und damit der Steuerzahler, sondern die Finanzwirtschaft selbst, dafür gerade stehen.
Das ist das Ziel des Restrukturierungsgesetzes, das vom Deutschen Bundestag Ende Oktober verabschiedet wurde. Jetzt muss es noch den Bundesrat passieren. Ab 2011 sollen die neuen Regeln dann gelten. Kernpunkte des Gesetzes sind Verfahren zur Sanierung und Reorganisation in Schieflage geratener Kreditinstitute, Instrumente, die der Aufsicht schnelleres und frühzeitiges Krisenmanagement erlauben und ein Restrukturierungsfonds für Notfälle, der von allen Instituten mittels einer Bankenabgabe finanziert wird.
Quelle: BDB
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