Die Schweiz und Deutschland haben heute ein Steuerabkommen unterzeichnet, das vorsieht, ab dem 1. Januar 2013 auf Kapitalanlagen deutscher Staatsbürger in der Schweiz eine Abgeltungsteuer zu erheben.
Diese Abgeltungsteuer soll entsprechend den deutschen Gesetzesvorschriften ausgestaltet sein und an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Bisher nicht versteuerte Kapitalanlagen (sog. Altgelder) sollen einmalig mit maximal 34 % auf die jeweiligen Altvermögen anonym besteuert werden. Hierdurch tritt für die Vergangenheit Steuerfreiheit ein. Das Abkommen muss noch von den parlamentarischen Gremien in Deutschland und der Schweiz verabschiedet werden.
Das in der Vergangenheit durch die Schweiz praktizierte Steuergeheimnis hat für Kapitalanlagen deutscher Anleger faktisch zu einem Steuergefälle geführt. Das Abkommen verfolgt das Ziel, dieses Gefälle zu beseitigen und daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Finanzstandorts Deutschland abzubauen. Diese Zielsetzung wird grundsätzlich begrüßt. Wichtig ist dabei aber, dass Schweizer Banken zukünftig den gleichen strengen und aufwendigen Regelungen für den Einbehalt der Abgeltungsteuer unterliegen, wie dies von den deutschen Banken bereits seit dem 1. Januar 2009 gefordert wird.
Bundesverband deutscher Banken
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