Bankhaus Obotritia GmbH: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an
Die BaFin hat am 13. September 2021 gegen das Bankhaus Obotritia GmbH die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation angeordnet.
Das Institut hatte gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 und § 25b Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.
Die Anordnung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation basiert auf § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG.
Der Bescheid ist seit dem 12. Oktober 2021 bestandskräftig.
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