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Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG-7 stelliges Minus in der Bilanz

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Diese Bank zeigt uns auch, nicht wo Bank draufsteht wird auch Gewinn gemacht.

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG München

Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
nach § 26a KWG i. V. m. Art. 431ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG
Widenmayerstraße 3
80538 München

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Risikomanagementziele und –politik (Artikel 435)

2.1 Strategie

2.2 Struktur

2.2.1 Adressenausfallrisiko

2.2.2 Marktpreisrisiken

2.2.3 Liquiditätsrisiken

2.2.4 Operationelle Risiken

2.2.5 Geschäftsrisiken

2.2.6 Konzernrisiken

2.3 Art und Umfang der Risikoberichts- und -messsysteme

2.4 Risikoabsicherung und Minimierung

2.5 Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren

2.6 Konzise Risikoerklärung

2.7 Unternehmensführung

3 Anwendungsbereich (Artikel 436)

4 Eigenmittel (Artikel 437)

5 Eigenmittelanforderungen (Artikel 438)

5.1 Adressenausfallrisiko nach KSA Kreditrisiko-Standardansatz

5.2 Marktpreisrisiko nach Standardansatz

5.3 Operationelles Risiko nach Basisindikatoransatz

5.4 Aufsichtsrechtliche Kapitalquoten zum 31.12.2015

6 Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439)

7 Kapitalpuffer (Artikel 440)

8 Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441)

9 Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442)

10 Unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443)

11 Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444)

12 Marktrisiko (Artikel 445)

13 Operationelles Risiko (Artikel 446)

14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)

15 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Artikel 448)

16 Risiko aus Verbriefungspositionen (Artikel 449)

17 Vergütungspolitik (Artikel 450)

18 Verschuldung (Artikel 451)

19 Anforderungen an die Verwendung bestimmter Instrumente oder Methoden

20 Kreditrisikominderungstechniken (Artikel 453)

21 Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken (Art. 454)

22 Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko (Artikel 455)

1 Einleitung

Als ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut im Sinne von § 1 KWG hat das Bankhaus von der Heydt die Offenlegungsvorschriften gemäß § 26a KWG i.V.m. Art. 431 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) – beides in der zum 31.12.2015 gültigen Fassung – anzuwenden.

Die Offenlegung dient zur quantitativen und qualitativen Ergänzung des Jahresabschlusses, insbesondere Informationen über die Risikomanagementziele und –politik, Risikosituation, Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen, Verbriefungstransaktionen sowie über die bestehenden Kreditrisiken. Ziel der Publizierung soll gemäß den Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht die Erhöhung der Markttransparenz bei den Marktteilnehmern sein.

Das vorliegende Dokument dient zur Erfüllung der aufgeführten Vorschriften durch das Bankhaus und wird im Einklang mit Artikel 433 CRR einmal jährlich erstellt.

2 Risikomanagementziele und –politik (Artikel 435)

2.1 Strategie

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen verfügt das Bankhaus über ein von der Geschäftsführung genehmigtes Risikomanagementverfahren, welches vor dem Hintergrund von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten sowie der strategischen Ausrichtung des Bankhauses angemessen ausgestaltet ist. Die Tochtergesellschaften des Bankhauses werden hierbei berücksichtigt. Die Verantwortung für die Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements sowie die entsprechenden Vorgaben trägt die Geschäftsführung. Durch die Ermittlung des Gesamtrisikoprofils wird sichergestellt, dass für alle wesentlichen Risiken entsprechende Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse eingerichtet sind.

Der Strategieprozess des Bankhauses ist in mehrere Phasen unterteilt, die jährlich von August bis November für das Folgejahr durch die Geschäftsleitung, den Leiter Business Management und die Finanzabteilung bearbeitet werden. Ziel der einzelnen Phasen ist es, anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung des letzten Jahresabschlusses sowie der Zwischenabschlüsse und Controllingergebnisse die Auswirkungen auf die zukünftigen Geschäftsmöglichkeiten zu analysieren, und die erwarteten Entwicklungen zu skizzieren. Diese Ergebnisse führen zu einer Anpassung der vorliegenden Geschäftsstrategie, aus der eine konsistente Risikostrategie abgeleitet wird.

Das Bankhaus positioniert sich gemäß ihrer Geschäftsstrategie als Nischenanbieter mit den Kerngeschäftsfeldern Investmentmanagement, Investmentarchitektur und Investmentservices. Das daraus entstehende unternehmerische Handeln ist auf die Nutzung von Chancen ausgerichtet. Diese Zielsetzung wird durch zahlreiche Risiken bedroht, die es frühzeitig zu erkennen und zu steuern gilt. Die Risikostrategie ist dabei zentraler Bestanteil, um zielgerichtet ein Risikomanagement zu installieren, das nicht allein die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern gezielt Chancen und Risiken so zu beeinflussen, dass der Unternehmenswert optimiert wird. Hierbei berücksichtigt das Bankhaus Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, operationelle, Geschäfts- sowie Konzernrisiken, die in Punkt 2.2 (Struktur) genauer beschrieben werden. Daneben hat das Bankhaus eine institutsinterne Gefährdungsanalyse erstellt. Auf Basis der hieraus gewonnenen Ergebnisse sind die erforderlichen und angemessenen Sicherungsmaßnahmen und –systeme gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen implementiert worden.

Eine Überprüfung des Risikomanagementsystems wird mindestens einmal jährlich durchgeführt, um die Effizienz bei der kontinuierlichen Identifikation, Beurteilung und Überwachung aller Risiken aus den aktuellen und zukünftigen Unternehmensprozessen zu steigern.

2.2 Struktur

Die Planung, Steuerung und Überwachung der Risiken erfolgt auf der Grundlage der Risikotragfähigkeitsberechnung. Die eingerichteten Limite sind auf die Adressenausfall-, Marktpreis-, Geschäfts-, und operationelle Risiken verteilt. Die Liquiditätsrisiken werden durch einen Stresstest laufend überwacht.

2.2.1 Adressenausfallrisiko

Aufgrund der besonderen Geschäftsstruktur der Bank sowie des Handels von festverzinslichen Wertpapieren (Liquiditätsreserve) mit überwiegend guten bis sehr guten Adressen fallen Adressausfallrisiken der Bank primär im Bereich der Kreditrisiken an. Die Limite für Geldanlagen bei Kreditinstituten werden mindestens einmal jährlich überprüft. Das Kunden-Kreditgeschäft ist kein zentrales Geschäftsfeld und ist einfach strukturiert. Lombardkredite bzw. Kredite gegen Effektendeckung werden als nicht risikorelevant eingestuft.

2.2.2 Marktpreisrisiken

Die Bank ist als Nichthandelsbuchinstitut tätig. Handelsgeschäfte der Bank sind einfach strukturiert bei gleichzeitig geringer Komplexität, geringer Volatilität und geringem Risikogehalt der Positionen.

Wesentliche Zinsänderungsrisiken werden durch Beachtung einer weitgehenden Fristenkongruenz vermieden. Kursrisiken sind für das Bankhaus aufgrund der überwiegenden Anlage von liquiden Mitteln in Fest- und Tagesgelder im Wesentlichen vernachlässigbar. Aufgrund von nicht vorhandenen Kundeneinlagen bestehen derzeit auch keine Währungsrisiken.

2.2.3 Liquiditätsrisiken

Auf der Grundlage der aktuellen Geschäftsaktivitäten sind die Liquiditätsrisiken als äußerst begrenzt anzusehen. Das Bankhaus stellt sicher, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Risikomanagement greift dabei auf die Ergebnisse von Stresstests zurück. Ferner wird auf eine ausreichende Diversifikation, vor allem im Hinblick auf die Vermögens- und Kapitalstruktur, geachtet. Ein in Stufen aufgebauter Liquiditätsnotfallplan ist vorhanden. Auf eine weitgehend fristenkongruente Anlage der Kundengelder wird geachtet.

2.2.4 Operationelle Risiken

Die operationellen Risiken sind ein wesentlicher Bestandteil bei der Risikoinventur und stehen in enger Verbindung zu den Reputationsrisiken. Prinzipiell können operationellen Risiken in allen Fachbereichen sowie bei ausgelagerten Geschäftsaktivitäten auftreten, bei deren Eintreten das Bankhaus Schaden nimmt.

Durch die Identifizierung anhand des Gesamtrisikoprofils und der Aktualisierung der Gefährdungsanalyse werden alle unsere Mitarbeiter beim Umgang mit potentiellen Gefahrenquellen und deren Auswirkungen im Schadensfall sensibilisiert, um das Eintreten dieser zu begrenzen. Vor allem die umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Organisationshandbüchern und Dienstanweisungen dokumentiert sind, erhalten dabei eine hohe Bedeutung.

Für kundenbezogene Schadensfälle hat das Bankhaus ein unabhängiges Beschwerdemanagement installiert, welches diese dokumentiert, auswertet und überwacht. Darauf basierend werden notwendige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen.

2.2.5 Geschäftsrisiken

Wesentliche Geschäftsrisiken identifiziert das Bankhaus in strategischen Risiken und Reputationsrisiken. Anhand der Reportingsysteme/-prozesse wird die Geschäftsführung laufend über die geschäftliche Entwicklung informiert und kann ggf. unmittelbar Maßnahmen veranlassen, um frühzeitig strategischen Risiken entgegenzuwirken.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der strategischen Ziele und des damit verbundenen Geschäftsmodells ist die Reputation des Bankhauses von erheblicher Bedeutung. Negative Nachrichten über das Bankhaus wirken sich auf das Vertrauen und der damit einhergehenden Integrität und Kompetenz aus. Um dieses Risiko weitgehend zu minimieren, wird nicht nur durch die Geschäftsführung eine entsprechende Unternehmensphilosophie gelebt, sondern ist in allen Teilen des Bankhaues verankert.

2.2.6 Konzernrisiken

Die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe sind für die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements auf Gruppenebene verantwortlich. Die Reichweite des Risikomanagements auf Gruppenebene erstreckt sich hierbei auf alle wesentlichen Risiken der Gruppe.

Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens legt hierzu eine Geschäftsstrategie sowie eine dazu konsistente Risikostrategie fest („gruppenweite Strategien“) und stimmt die strategische Ausrichtung der Gruppenunternehmen mit der gruppenweiten Strategie ab. Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens trägt Sorge für die Umsetzung der gruppenweiten Strategien. Tochter-/Beteiligungsgesellschaften werden in Risikosteuerungs- und -controllingprozesse eingebunden. Die Risikotragfähigkeit der Gruppe wird laufend sichergestellt.

2.3 Art und Umfang der Risikoberichts- und -messsysteme

Zum Zwecke der MaRisk-komformen Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden in Form eines monatlichen Management-Informations-Reports aufbereitet und im Rahmen einer Risikoinventur regelmäßig und ggf. anlassbezogen identifiziert und aufbereitet, die in das Gesamtrisikoprofil aufgenommen bzw. aktualisiert werden. Daneben werden laufend die eingerichteten Limite gemäß der Risikotragfähigkeit auf deren Einhaltung überwacht. Die in der Risikotragfähigkeitsberechnung nicht berücksichtigten Liquiditätsrisiken werden anhand eines täglichen Stresstests überprüft.

Die Geschäftsführung sowie relevante Mitarbeiter werden unverzüglich in Kenntnis gesetzt, wenn wesentliche Informationen unter Risikogesichtspunkten auftreten.

Der Gesellschafter erhält vierteljährlich eine Berichterstattung zu der Risikosituation und den bedeutenden Vorkommnissen des Bankhauses.

2.4 Risikoabsicherung und Minimierung

Der in der Risikotragfähigkeitsberechnung definierte Risikohorizont von 12 Monaten (jährliche Kontrahenten- und Limitüberprüfung) wird täglich anhand eines Risikoreports überwacht. Mögliche Risikolimitüberschreitungen werden durch den Bereich Finanzen laufend überwacht und durch die gesamte Geschäftsführung mittels Einzelbeschluss verabschiedet.

2.5 Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren

Basierend auf Art, Umfang und Komplexität der Geschäftsaktivitäten erachtet das Bankhaus die vorhandenen Risikomanagementsysteme, die gemäß Risikoprofil und Risikostrategie eingerichtet wurden, als angemessen. Jederzeit gewährleisten die implementierten Kontrollmechanismen und –verfahren eine ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die die Risikotragfähigkeit nach dem Gone-Concern-Ansatz sicherstellt.

 

München, 07. Juni 2016

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG

Klaus Ebel                Thomas Damschen

2.6 Konzise Risikoerklärung

Gemäß MaRisk stellt die Geschäftsstrategie die Grundlage für die Ableitung einer konsistenten Risikostrategie dar. Die Geschäftsstrategie ermöglicht den Überblick auf Gesamtbankebene und bildet die Basis, frühzeitig Risiken und Gefahren zu erkennen, die in Verbindung mit den definierten Zielen stehen.

Die Geschäftsführung erstellt die Geschäftsstrategie und die dazu konsistente Risikostrategie und verantwortet damit die Ausgestaltung des Risikomanagements. Hierbei werden alle wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen berücksichtigt, damit alle Risiken frühzeitig erkannt, gesteuert, überwacht und kontrolliert werden können.

Die Implementierung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse gewährleiten eine frühzeitige Erkennung von wesentlichen Risiken. Diese Prozesse werden laufend optimiert und mindestens einmal jährlich an die aktuelle Geschäftssituation des Bankhauses und den sich ändernden gesetzlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Bedingungen angepasst. Die Geschäftsführung und der Gesellschafter werden in regelmäßigen Abständen über die Risikosituation des Bankhauses informiert.

Das Bankhaus berechnet die Risikotragfähigkeit nach dem Gone-Concern-Ansatz. Die freie Risikodeckungsmasse per 31.12.2015 stellt sich wie folgt dar:

Ist Berechnung (Gone-Concern-Ansatz) in TEUR
Gesamt Risikodeckungsmasse 5.386
Operationelle Risiken 0
Marktpreisrisiken 0
Adressausfallrisiken 0
Geschäftsrisiken 0
Beteiligungsrisiken 810
Total 810
Freie Risikodeckungsmasse 4.576
Plan-Berechnung für 2016 in TEUR Going Concern Gone Concern
Gesamt Risikodeckungsmasse 1.082 5.427
Operationelle Risiken 47 47
Marktpreisrisiken 1 1
Adressausfallrisiken 54 54
Geschäftsrisiken 500 500
Beteiligungsrisiken 0 0
Total 602 602
Freie Risikodeckungsmasse I (erwartete Risiken) 480 4.825
Plan-Berechnung für 2016 in TEUR Going Concern Gone Concern
Operationelle Risiken 91 91
Marktpreisrisiken 3 3
Adressausfallrisiken 786 786
Geschäftsrisiken 250 250
Beteiligungsrisiken 0 0
Total 1130 1130
Freie Risikodeckungsmasse II (unerwartete Risiken) -650 3.695

Die Ist-Risikotragfähigkeit per 31.12.2015 ist mit einer Überdeckung von TEUR 4.576, die Risikotragfähigkeit bei einer Maximalrisikoauslastung ist für 2016 mit einer Überdeckung von TEUR 3.695 gewährleistet. Wird der Going-Concern-Ansatz zugrunde gelegt, entsteht aufgrund der Mindestkapitalanforderung von TEUR 5.000 eine Unterdeckung von TEUR 650.

 

München, 07. Juni 2016

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG

Klaus Ebel                Thomas Damschen

2.7 Unternehmensführung

Das Leitungsorgan des Bankhauses ist die Geschäftsführung, die mit zwei Geschäftsleitern besetzt ist. Aufgrund der Größe des Bankhauses wird auf einen Beirat verzichtet. Der Gesellschafter wird durch den quartalsweise erstellten Gesellschafterreport über die laufende Geschäftstätigkeit informiert.

Die Auswahl der Geschäftsführung erfolgt mit größter Sorgfalt und im Einklang mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Als Voraussetzung für die Tätigkeit als Geschäftsführer sind die fachliche und persönliche Eignung sowie der Beachtung der Vorgaben aus § 25c KWG maßgebend. Die Geschäftsführer des Bankhauses haben theoretische und praktische Erfahrungen in den für das Bankhaus relevanten Geschäftsgebieten, sowie aller Steuerungsfunktionen eines Kreditinstituts und verfügen über Leitungserfahrung. Die Geschäftsführung ist gemäß Geschäftsordnung und dem daraus erlassenen Geschäftsverteilungsplan in die Bereiche Markt und Marktfolge unterteilt.

Der Bereich Markt war im Berichtsjahr mit Herrn Michael Schramm als Geschäftsleiter und Vorsitzender der Geschäftsführung besetzt. Er verfügt mehr als 20 Jahre leitende Erfahrung in Bereich der Vermögensbetreuung und-verwaltung für Privat- und Unternehmerkunden. Herr Schramm begleitete per 31.12.2015 neben der Leitungsfunktion als Geschäftsführer des Bankhauses ein Aufsichtsratsmandat. Herr Schramm schied zum 12.04.2016 aus der Geschäftsleitung aus. Herr Thomas Damschen übernahm mit dem 12.04.2016 das Ressort Markt.

Der Bereich Marktfolge war im Berichtsjahr mit Herrn Thomas Damschen als Geschäftsleiter besetzt. Durch seine früheren Tätigkeiten hat Herr Damschen alle typischen Bereiche der Marktfolge (Finanzen, Controlling, Risikomanagement, Compliance, Geldwäscheprävention und Datenschutz) bereits verantwortet. Herr Damschen begleitete per 31.12.2015 neben der Leitungsfunktion als Geschäftsführer des Bankhauses ebenfalls ein Aufsichtsratsmandat. Herr Klaus Ebel, ehemals langjähriger Geschäftsführer des Bankhauses, übernahm den Bereich Marktfolge von Herrn Damschen mit dem 11.04.2016. Aufgrund seiner mehr als 30-jährigen Bankerfahrung (vor allem im Bereich der Marktfolge) ist Herr Ebel die ideale Ergänzung für die Geschäftsführung.

Die Geschäftsführung arbeitet kollegial zusammen und informiert sich gegenseitig laufend über wichtige Geschäftsaktivitäten und Prozesse sowie der wesentlichen Risiken aus ihren Bereichen. Grundsätzlich vertreten sich die Geschäftsleiter gegenseitig; bei MaRisk-sensiblen Bereichen wie Risikomanagement, Kreditmanagement oder Vertrieb gelten weiterführende Vertretungsregelungen, die eine ausreichende funktionale Trennung im Sinne der MaRisk gewährleiten.

Die Geschäftsführung verfügt über das fachliche Wissen und den unternehmerischen Weitblick, um die Ziele des Bankhauses zu erreichen und die damit verbundene Strategie zu bestimmen. Durch Fachliteratur, Fachtagungen und dem Informationsaustausch mit den Wirtschaftsprüfern und den externen Rechtsbeiständen ist die Sicherstellung der Kompetenz weiterhin gewährleistet.

Ein Risikoausschuss ist mit den Geschäftsleitern des Bankhauses besetzt.

3 Anwendungsbereich (Artikel 436)

Die Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) 575/2013 des Bankhauses erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Seit August 2014 gehört die von der Heydt & Co. AG (vormals Berlin & Co. AG) und deren Tochter die von der Heydt Family Office GmbH (vormals Berlin & Co. Family Office GmbH) dem Bankhaus von der Heydt-Konzern an.

Daneben ist das Bankhaus mehrheitlich an der von der Heydt Invest SA, Luxemburg beteiligt. Das Bankhaus ist allen aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Berichtsjahr nachgekommen. Der aufgestellte Konzernabschluss per 31.12.2015 war zum Abschluss des Berichtes noch nicht testiert.

4 Eigenmittel (Artikel 437)

Die Eigenmittel stellen sich per 31.12.2015 nach Feststellung des Jahresabschlusses wie folgt dar:

in TEUR
Gezeichnetes Kapital 10.000
Bilanzverlust -2.799
Abzugspositionen gemäß Art. 36 CRR -70
Harte Kernkapital (CET1) nach Art. 26 (1) CRR 7.131
Zusätzliches Kernkapital 0
Kernkapital 7.131
Ergänzungskapital 0
Eigenmittel gesamt 7.131

5 Eigenmittelanforderungen (Artikel 438)

Im Nachfolgenden werden die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen – getrennt nach Adressenausfall-, Marktpreis- und operationellen Risiken – zum Geschäftsschluss per 31.12.2015 in TEUR dargestellt.

5.1 Adressenausfallrisiko nach KSA Kreditrisiko-Standardansatz

KSA-Forderungsklassen Eigenkapitalanforderungen
Institute 66
Unternehmen / natürliche Personen 8
Beteiligungen 92
Organsimen für gemeinsame Anlagen (OGA) 56
sonstige Positionen 46

5.2 Marktpreisrisiko nach Standardansatz

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen
Währungsgesamtposition 0

5.3 Operationelles Risiko nach Basisindikatoransatz

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen
Operationelles Risiko 139

5.4 Aufsichtsrechtliche Kapitalquoten zum 31.12.2015

Eigenmittelanforderungen Gesamt 407
Gesamtkapitalquote 136,75%
Kernkapitalquote 136,75%
Harte Kernkapitalquote 136,75%

Die Kapitalquote lag im Berichtsjahr stets deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestquote.

6 Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439)

Das Bankhaus arbeitet grundsätzlich nur mit Kreditinstituten zusammen, die eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, um das Risiko so gering wie möglich zu halten. Für jeden Kontrahenten sind Limite eingerichtet, die jährlich überprüft werden. Limiterhöhungen werden durch die gesamte Geschäftsführung beschlossen. Die Limiteinhaltung wird laufend überwacht und monatlich an die Geschäftsführung berichtet.

7 Kapitalpuffer (Artikel 440)

Da das Bankhaus ausschließlich über hartes Kernkapital verfügt, erfüllt es die Einhaltung des nach Titel VII Kapitel 4 der Richtlinie 2013/36/EU vorgeschriebenen antizyklischen Kapitalpuffers sowie nach § 10d KWG die Anforderungen zur Einhaltung des Kapitalpuffers.

8 Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441)

Das Bankhaus ist nicht als global systemrelevantes Institut gemäß Artikel 131 der Richtlinie 2013/36/EU einzustufen.

9 Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442)

Das Bankhaus hat angemessene Prozesse implementiert, um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Vermeidung eines Kreditausfalls gerecht zu werden. Kein Kreditgeschäft wird ohne kreditnehmerbezogenes Limit, also einem Kreditbeschluss, abgeschlossen. Sofern neue Kreditprodukte eingeführt werden sollen, wird vorab durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass wesentliche gesamtgeschäftsbezogene Risiken gesteuert und überwacht werden. Die Geschäfte werden unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Limite angerechnet. Die Limite werden täglich überwacht. In einem monatlichen Risikobericht sind alle wesentlichen strukturellen Merkmale des Kreditgeschäfts dokumentiert.

Die Bildung einer Risikovorsorge wird in Form einer Einzelwertberichtigung berücksichtigt, wenn eine Rückzahlung der Kreditposition zweifelhaft erscheint. Das Bankhaus folgt den handelsrechtlichen Vorgaben und bilanziert zum strengen Niederstwertprinzip. Jegliche Kreditentscheidungen werden einer jährlichen Prüfung unterzogen. Somit wird sichergestellt, dass eine aktuelle Bonitätseinstufung für jeden Kreditnehmer vorliegt.

Gemäß Definition der Bank werden Forderungen als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinander folgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird dabei kundenbezogen ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung einer Risikovorsorge. Zum 31.12.2015 bestanden nach dieser Definition keine notleidenden oder in Verzug geratene Forderungen.

Für Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum Bilanzstichtag Einzelwertberichtigungen von TEUR 12 vorgenommen. Aufgrund der positiven Entwicklung der verbundenen Unternehmen erfolgte eine Zuschreibung von Anteilen verbundener Unternehmen von TEUR 105. Weitere Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen waren für das Kreditgeschäft nicht erforderlich.

Der Gesamtbetrag der Forderungen gemäß § 19 Abs. 1 KWG (Bruttokreditvolumen) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:

Bruttokreditvolumen nach Branchen (in TEUR)
Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
Staaten und Zentralbanken 373 496 0
Kreditinstitute 3.960 0 0
Beteiligungen 1.260 0 0
sonstige Finanzunternehmen 0 694 0
Unternehmen / natürliche Personen 369 0 0
Bruttokreditvolumen nach geografischer Verteilung (in TEUR)
Geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
Deutschland 5.582 694 0
EWR (ohne Deutschland) 380 496 0
Sonstige 0 0 0
Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten (in TEUR)
Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
< 1 Jahr 4.440 496 0
1 – 5 Jahre 262 0 0
unbestimmte Laufzeit 1.260 694 0

10 Unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443)

Gemäß der „Leitlinien zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte“ der EBA vom 27.06.2014 (EBA/GL/2014/03) legt die Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG zum Stichtag 31.12.2015 folgende Angaben in TEUR offen:

Vorlage A
Vermögenswerte
Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte
010 040 060 090
010 Vermögenswerte des berichtenden Instituts 0 7.910
030 Aktieninstrumente 0 0 694 694
040 Schuldtitel 0 0 496 500
120 Sonstige Vermögenswerte 0 779
Vorlage B
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen
010 040
130 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0
150 Aktieninstrumente 0 0
160 Schuldtitel 0 0
230 Sonstige Vermögenswerte 0 0
240 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 0 0
Vorlage C
Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten
und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
010 030
010 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0

11 Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444)

Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie „Staaten“ orientiert sich das Bankhaus an den Ratingagenturen Fitch, Standard & Poors sowie Moody`s. Für alle anderen Risikoklassen wendet das Bankhaus den Kreditrisikostandardansatz an.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Positionswerte der Forderungen in TEUR, die nach dem Kreditrisikostandardansatz behandelt werden, und deren aufsichtsrechtliche Zuordnung zu einer bestimmten Bonitätsstufe.

Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
0 1.040
10 0
20 4.130
50 0
100 2.523

12 Marktrisiko (Artikel 445)

Das Bankhaus ist ein Nichthandelsbuchinstitut. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 575/2013 werden regelmäßig überprüft. Die Handelsgeschäfte sind nicht auf den kurzfristigen Eigenhandelserfolg ausgerichtet. Die Eigenkapitalanforderungen werden nach dem Standardansatz ermittelt. Das Bankhaus muss die Eigenmittelanforderungen für die Fremdwährungsrisiken offen legen:

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen TEUR
Währungsgesamtposition 0

13 Operationelles Risiko (Artikel 446)

Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Artikel 315 der Verordnung (EU) 575/2013 ermittelt. Hierbei wird der Durchschnitt der Bruttoerträge aus den drei vergangenen Geschäftsjahren mit einem Faktor von 15% gewichtet.

Wir verweisen auf Punkt 5.3 des Berichts für die Darstellung der Eigenmittelanforderungen.

14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)

Es werden folgende Beteiligungen (nicht börsengehandelt) in TEUR ausgewiesen:

Buchwert beizulegender Wert
Wertpapiere des Anlagevermögens 694 694
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.260 1.260

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens und der Beteiligungen erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften. Bezüglich der Bildung einer Risikovorsorge verweisen wir auf Punkt 9 dieses Berichts.

15 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Artikel 448)

Wesentliche Zinsänderungsrisiken werden durch Beachtung einer Fristenkongruenz vermieden. Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos erfolgt monatlich anhand des vorgebenden Zinsschockszenarios mit einer Parallelverschiebung von +200 Basispunkten und -200 Basispunkten. Zum Stichtag 31.12.15 bestand folgende Barwertveränderung:

+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -2 TEUR 2
-0,02% 0,02%

16 Risiko aus Verbriefungspositionen (Artikel 449)

Im Berichtsjahr bestanden keine Verbriefungspositionen.

17 Vergütungspolitik (Artikel 450)

Hierbei wird auf die Offenlegung gemäß InstitutsVergV auf der Homepage des Bankhauses verwiesen.

18 Verschuldung (Artikel 451)

Gemäß Artikel 429 (2) CRR wird die Verschuldungsquote als Quotient aus der Kapitalmessgröße des Instituts und seiner Gesamtrisikomessgröße berechnet und wird als Prozentsatz ausgewiesen. Die Verschuldungsquote per 31.12.2015 beträgt 91,85%.

19 Anforderungen an die Verwendung bestimmter Instrumente oder Methoden

Die Offenlegung gemäß Artikel 452 entfällt, da das Bankhaus keine Positionswerte nach dem IRB-Ansatz ermittelt.

20 Kreditrisikominderungstechniken (Artikel 453)

Kreditrisikominderungstechniken nach Art. 394 (1b) CRR werden von dem Bankhaus nicht verwendet.

21 Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken (Art. 454)

Das Bankhaus ermittelt die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz.

22 Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko (Artikel 455)

Das Bankhaus ermittelt die Eigenmittelanforderungen zum Marktrisiko nach dem Standardansatz.

 

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