Barclays Bank Ireland PLC Frankfurt Branch: BaFin ordnet Präventions-maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an
Die BaFin hat am 1. Oktober 2019 gegenüber der Barclays Bank Ireland PLC Frankfurt Branch zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, den entstandenen Rückstand bei der Bearbeitung auffälliger Transaktionen im Datenverarbeitungssystem gemäß § 25h Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) aufzuarbeiten.
Die Anordnung ergeht auf der Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG).
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