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Basisinformationsblätter

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Die neuen Basisinformationsblätter (BIB) für kapitalbildende Versicherungen bieten Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Das geht aus einer Untersuchung des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Die Verbraucherschützer hatten 26 BIB zu fondsgebundenen Rentenversicherungen verschiedener Anbieter unter die Lupe genommen. Die Hamburger Marktwächter kritisieren ungenaue Angaben und fehlende Vergleichbarkeit der BIB innerhalb eines Produktsegments.

Die BIB sollen im Bereich der kapitalbildenden Versicherungen als neuer europäischer Standard seit dem 1. Januar 2018 den Verbrauchern bei der Produktinformation und dem Produktvergleich helfen. Sie sollen über Kosten und Risiken informieren und sind vom Versicherer vor dem Vertragsschluss an den Verbraucher auszuhändigen. „Um Produkte miteinander vergleichen zu können, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den von uns untersuchten BIB leider nicht der Fall“, bemängelt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es bedarf klarer Vorgaben bezüglich des Informationsgehaltes und der Transparenz. Transparenz bedeutet sowohl eine einheitliche Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken als auch ein einheitlicher Sprachgebrauch.“

KEINE KONKRETEN ZAHLEN UND LEISTUNGSDATEN

Die Verbraucherschützer bemängeln an den untersuchten BIB zudem die unpräzise Angabe von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. „Die Angabe von Spannen – etwa bei Kosten und Risikoklassen – bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Nur anhand von konkreten Zahlen lassen sich Produkte adäquat vergleichen. Die BIB sind keine Hilfe für den Verbraucher, sofern sie nicht auf das individuelle Angebot zugeschnitten sind“, so Klug. In keinem der von den Marktwächtern untersuchten BIB orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden.

Marktwächter Finanzen

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