Batterienverordnung

Published On: Sonntag, 21.03.2021By

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf für eine Batterienverordnung enthält viele wichtige Verbesserungen. Der vzbv sieht jedoch unter anderem Batterien von Leichtfahrzeugen, wie E-Roller, E-Bikes und Elektrokleinstfahrzeuge, nicht ausreichend berücksichtigt. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der Notwendigkeit der Verlagerung auf klimaverträgliche Mobilitätsformen müssen diese in der Verordnung stärker einbezogen werden.

Deshalb fordert der vzbv, dass

  • Batterien von Leichtfahrzeugen, wie E-Bikes und E-Roller, durch Endnutzer und/oder unabhängige Wirtschaftsakteure einfach entfernbar und austauschbar sein müssen.
  • Auch Batterien in Leichtfahrzeugen sowie in elektrischen und elektronischen Geräten, wie Smartphones, Laptops, Staubsauger etc., Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit erfüllen müssen.
  • Informationen über den Alterungszustand und die voraussichtliche Lebensdauer von Batterien genauso für Batterien von Leichtfahrzeugen zugänglich gemacht werden müssen.
  • Eine Kennzeichnung über den CO2-Fußabdruck auch für Batterien von Leichtfahrzeugen sowie von elektrischen und elektronischen Geräten eingeführt werden muss.
  • Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zur Verfügung steht, um die Nichteinhaltung von Vorschriften, wie Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen, melden zu können

Leave A Comment