Trotz des Plans Deutschlands, bis spätestens 2038 den Kohleausstieg geschafft zu haben, geht der Abbau von Braunkohle einstweilen weiter. Für viele Menschen in den Abbaugebieten bedeutet das, dass sie ihre Heimat aufgeben müssen.
Ganze Ortschaften werden und wurden bereits wegen der im Boden befindlichen Braunkohle abgerissen und unbewohnbar. In Nordrhein-Westfalen, wo der Energiekonzern RWE den Abbau vorantreibt, sind gleich mehrere Dörfer betroffen, darunter Lützerath.
Der letzte Grundeigentümer von Lützerath, Eckardt Heukamp, der mit ORF.at anlässlich einer Reportage im Herbst über die Problematik sprach, muss nun im September sein Haus verlassen. Nachdem er jahrelang dagegen gekämpft hatte, entschied vorige Woche das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, dass RWE auf seinem Grundstück Vorbereitungen zum Abbaggern des Geländes treffen darf. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Aachen einen entsprechenden Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp zurückgewiesen.
Das OVG Münster verwies in seinem Urteil auf die fehlende gesetzliche Grundlage für eine Entscheidung im Sinne des Klimaschutzes.
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