Das Eigenkapital der Gesellschaft zum Bilanzstichtag ist aufgrund des Verlustes des Geschäftsjahres und der Verlustvorträge vollständig aufgezehrt und hat zum Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages geführt. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne besteht jedoch nicht, da für die Darlehen gegenüber nahe stehenden Personen in Höhe von € 3.202.276,22 (inklusive Zinsen) ein Rangrücktritt besteht. Das kann man in der letzten hinterlegten Bilanz des Unternehmens lesen. Ob Herr Rex den Laden jemals in den Griff bekommen wird?
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