Startseite Allgemeines bauland-kanzlei.de will Ihr Bauland kaufen- womit? Fonfara Immobilien GmbH
Allgemeines

bauland-kanzlei.de will Ihr Bauland kaufen- womit? Fonfara Immobilien GmbH

DarkWorkX (CC0), Pixabay
Teilen

Hinter der Internetdomain setht das Unternehmen Fonfara Immobilien GmbH.Das kann man dem Impressum der Webseite entnehmen.

FireShot Capture 490 – Impressum – Bauland Kanzlei – bauland-kanzlei.de

Werbung macht das Unternehmen im Internet. Prima, denn wenn man heute Geschäfte machen will, dann kommt man um das Internet nicht herum. Nur, irgendwie ist man dann auch immer auf dem Präsentierteller, und es gibt den einen oder anderen der sich das Unternehmen das da ein Geschäft machen will, auch mal anschaut. Das haben wir hier dann mal getan.

So kann man die Werbung auf der Internetseite des Unternehmens  lesen kann:

Besitzen Sie Bauland, das ungenutzt brach liegt? Wir kaufen Grundstücke und entwickeln sie mit Investoren und Bauträgern. Bei der Bewertung gehen wir dabei nicht vom Ist-Zustand aus, sondern vom Potential, das in Ihrem Bauland steckt – damit erzielen wir überdurchschnittliche Verkaufspreise für Sie.

Zitat Ende

NUn schaut man sich dann auch die Bilanz eines Unternehmen an, den  wer so auf den Putz haut, der sollte dann ja auch Kapitalkräftig sein. Unter deisem Gesichtspunkt finden wir die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz dann schon „schwach“.

Möglicherweise bekommt man ja in Frankfurt am Main nicht einmal ein Einfamilienhausgrundstück, was wir dort an Eigenkapital in der Bilanz vorfinden.

Fonfara Immobilien GmbHblanz

Unser Tipp an potentielle Interessenten, reden Sie mit dem Vertreter des Unternehmens wie er dann zum Beispiel den Ankauf des von Ihnen angebotenen Grundstückes finanzieren kann und will. Immer einen Kapitalnachweis zeigen lassen.

 

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

Scholz zeigt Zuversicht für Einigung im Streit der Ampel-Koalition Bundeskanzler Olaf Scholz...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/14/52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/​14/​52 Festlegung von bezeichneten...