Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft

Published On: Dienstag, 03.09.2024By Tags:

Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft

Bayreuth

AG Bayreuth – HRB 57

Zweite Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden
und Androhung der Kraftloserklärung

Am 29.11.2019 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bayreuth (nachstehend auch „BHG“) beschlossen, sämtliche Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) im Wege eines aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens gemäß den §§ 327a ff. AktG an die Hauptaktionärin, die B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH mit Sitz in Ingolstadt (nunmehr B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH & Co. KG, Bayreuth) zu übertragen. In dem Übertragungsbeschluss wurde die an die ausscheidenden Minderheitsaktionäre zu zahlende Barabfindung auf 134,09 € je auf den Inhaber lautende Stückaktie der BHG festgesetzt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 04.02.2020 in das Handelsregister der BHG beim Amtsgericht Bayreuth (HRB 57) eingetragen. Die B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH (nunmehr B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH & Co. KG) ist mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister Alleinaktionärin der BHG geworden.

Bis zum heutigen Tage befinden sich noch einige Aktienurkunden im Umlauf, die noch nicht bei der Gesellschaft bzw. der Hauptaktionärin abgeliefert worden sind. Diese sich noch im Umlauf befindlichen Aktienurkunden sind unrichtig, weil sie nicht nur vorübergehend nicht mehr das Mitgliedschaftsrecht, sondern nur noch einen Abfindungsanspruch verbriefen.

Des Weiteren ist die Satzung der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft bereits vor einigen Jahren in § 5 Absatz 5 dahingehend geändert worden, wonach seither der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ausgeschlossen ist.

Nach alledem fordern wir die Inhaber der sich noch im Umlauf befindlichen Aktienurkunden auf (zweite Aufforderung),

bis spätestens zum Ablauf des
25.11.2024

die in ihren Händen befindlichen Inhaberaktien an der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft nebst allen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen bei der

Baumaterialien -Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft,
z. Hd. Herrn Stefan Bauer,
Spinnereistraße 2,
95445 Bayreuth,

einzureichen.

Zug-um-Zug gegen Einreichung der Aktienurkunden erhalten die Inhaber der Aktienurkunden die gemäß dem Squeeze-Out festgesetzte Barabfindung ausbezahlt.

Alle Inhaberaktien sowie Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum Ablauf des 25.11.2024 eingereicht worden sind, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung des zuständigen Amtsgerichts Bayreuth ist mit Beschluss vom 25.06.2024, AZ HRB 57 (Fall 45), erteilt worden.

Neue Aktien werden nicht ausgegeben.

 

Bayreuth, im August 2024

Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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