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Nun, Finanzberatung ist nicht nur Vertrauenssache, sondern Finanzberatung sollten auch dann nur Unternehmen und Personen durchführen, die nachweisen können, dass sie auch das eigene Unternehmen erfolgreich führen können.

Ob ein Unternehmen erfolgreich ist oder auch nicht, zeigt dann natürlich immer die Bilanz, die ein Unternehmen veröffentlicht. Die aktuelle Bilanz von Stephan Bause spricht sicherlich eine deutliche Sprache zum Thema Erfolg.

Bause Finanzberatung GmbH & Co. KG

Rosengarten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 4.081,00 4.393,00
B. Umlaufvermögen 29.122,00 28.844,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 690,80 311,80
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haftender Gesellschafter 0,00 1.129,44
E. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 0,00 1.355,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 33.893,80 36.034,70

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 32,84 0,00
B. Rückstellungen 11.798,80 16.104,00
C. Verbindlichkeiten 22.062,16 19.930,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.784,16 3.652,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 16.278,00 16.278,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 33.893,80 36.034,70

sonstige Berichtsbestandteile

INHALTSVERZEICHNIS

Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Bause Finanzberatung GmbH & Co. KG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung.

Nach den in §§ 267, 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinst-Kapitalgesellschaft (Kap. + Co.-Richtlinie).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. (Ein im Berichtsjahr bei einem Unternehmenserwerb entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird über fünf Jahre abgeschrieben.)

Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte sind mit ihren Herstellungskosten, also den Aufwendungen der Entwicklungsphase, angesetzt; die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die in den Vorjahren erworbenen geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert.

Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert angesetzt.

Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist ein Festwert angesetzt.

In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten und die Gemeinkosten des Material- und des Fertigungsbereichs sowie anteilige Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Fremdwährungsforderungen werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassakurs.

Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 5,16%, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem ist ein Gehaltstrend von 2,5% berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Bei Absicherung des Wechselkursrisikos durch ein Devisentermingeschäft sind Bewertungseinheiten gebildet.

Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, ist von diesen Wahlrechten kein Gebrauch gemacht worden.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz

Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Der im Geschäftsjahr aktivierte Betrag der selbst geschaffenen immateriellen Anlagewerte entspricht dem Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Betrag von 0,00 EUR als Disagio erfasst.

Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum 1. Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 0,00 EUR, der gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen betragen zum Bilanzstichtag 0,00 EUR. Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 S.2 HGB bzw. mit dem insolvenzgeschützten Deckungsvermögen.

Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für Urlaub/Überstundenverpflichtungen, Rückbauverpflichtungen, Drohverluste, Abschluss- und Prüfungskosten, Bürgschaft, Aufbewahrung, Rechtskosten sowie Gewährleistungen gebildet.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu einem Jahr, ein bis fünf Jahren bzw. mehr als fünf Jahren ergeben sich aus der Bilanz.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Ertragssteuern betreffen latente Steuern.

Sonstige Pflichtangaben

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 2.

Am Bilanzstichtag betragen die Forderungen gegen Geschäftsführer 0,00 EUR.

Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Firma Bause SVH GmbH als Komplementärin, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Stephan Bause

Rosengarten, den 24.07.2019 (gez.) Stephan Bause

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2019 festgestellt.

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