Die BaFin hat am 25. Mai 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung zur Konsultation gestellt.
Mit dem Entwurf werden die § 9 (Großbausparverträge) und § 12 (Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen) der Bausparkassen-Verordnung angepasst, indem die dort verankerten Maximalbeträge erhöht werden.
Hintergrund: In den vergangenen Jahren sind Nachfrage und Preise am Immobilienmarkt gestiegen. Auch die Nachfrage nach Modernisierungsmaßnahmen hat zugenommen. Die angepasste Verordnung soll den Bausparkassen ermöglichen, auf diese Entwicklungen zu reagieren und in diesem Bereich wettbewerbsfähig zu bleiben.
Bis zum 7. Juni 2021 nimmt die BaFin Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf per E-Mail entgegen
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