Es geht um das Crowdinvestingprojekt „Königin.Luise87“, ein Projekt des oben genannten Unternehmens auf der Crowdinvestingplattform Zinsland.
Auch hier kann man dem Vermögensanlagen Informations Blatt wiederum entnehmen, wann das von den Investoren ausgereichte Darlehen hätte zurückgeführt werden müssen.
Zitat aus dem VIB: „Das Darlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 15.08.2018 und beginnt individuell für jeden Anleger mit der Zeichnung über die Plattform. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“
koeniginluise87_Vermögensanlagen-Informationsblatt_20190413
Schaut man sich die Internetseite von Zinsland an, dann kann man den Vermerk „bereits zurückbezahlt“ hier nicht auffinden. Das kann nun bedeuten, dass die Anleger auf ihr Geld warten oder aber das Zinsland schlichtweg die Kenntlichmachung der Rückzahlung dann vergessen hat. Letzteres wäre natürlich „die bessere Erklärung“.
FireShot Screen Capture #051 – ‚Crowdfunding Immobilien-Projekte von ZINSLAND‘ – www_zinsland_de
Eingesammelt hat das Unternehmen wohl 880.000 Euro. Ein stolzer Betrag für die investierten Anleger.
Auch die aktuell im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz macht auf uns keinen sonderlich tollen Eindruck.
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