Sehr geehrte Redaktion,
aus der Insolvenz der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG aus Berlin (ca. 9 Mio. Euro und 600 Anleger) kann ich berichten, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter mittlerweile Anlegerdaten vorliegen. Ich stehe mit ihm und seinem Büro in Kontakt. Es nimmt dort alles seinen professionellen Gang. Nun wird eruiert, welche Vermögenswerte vorhanden sind, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind (wovon ich stark ausgehe) und wie danach die Bestandsimmobilien zugunsten der Masse zu verwerten sind.
Im Fall Baxter vertreten BEMK Rechtsanwälte ausschließlich Gläubiger im Insolvenzverfahren, dass heißt, ich werde u.a. die Forderungen anmelden (Darlehens- und Zinszahlungen, Schadenersatzforderungen), die zu erwartenden Fragen beantworten den Sachverhalt recherchieren, insbesondere hinsichtlich der Investitionstätigkeit. Andere Interessenvertretungen schließen wir in diesem Komplex aus. Von Anfang an standen wir dieser Anlage kritisch gegenüber aufgrund der Merkwürdigkeiten in der Einwerbung (diebewertung berichtete).
Ich gehe dabei bislang davon aus, dass die Forderungen der Anleger/Gläubiger im „normalen“ Rang des § 38 InsO anzumelden sind. Zu klären sein wird allerdings, welche Sonderrechte ein jeder Gläubiger persönlich hat (z.B. eine Grundschuld oder abgetretene Ansprüche hieraus) und welcher Gläubiger ggf. mitwirken sollte bei einer möglichst optimalen Verwertung der Vermögensgegenstände der Insolvenzschuldnerin. Hier ist durchaus ein Gleichlauf der Interessen des Insolvenzverwalters mit denen der je betroffenen Gläubiger zu sehen. Eine Zersplitterung von Gläubigerinteressen oder ihrer Vertretungen könnte sich hierbei nachteilig für alle Gläubiger auswirken.
Für jegliche Prognosen bezüglich einer etwaigen Quote, für Aussagen zu Ursachen der Insolvenz oder für nähere Angaben zu den Vermögensgegenständen ist es noch viel zu früh.
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