Die BaFin hat am 17. August 2020 eine Geldbuße in Höhe von 340.000 Euro gegen die Bayer AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Bayer AG hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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