Gegen ein Urteil im Rechtsstreit um das angeblich krebserregende Mittel Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup hat der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer beim Obersten Gerichtshof in Kalifornien Berufung eingelegt.
Das Gericht solle entscheiden, ob ein Hersteller eines zugelassenen Herbizids dafür haftbar gemacht werden könne, wenn dieser keinen Warnhinweis vor Krebs platziert habe, da das Bundesgesetz eine entsprechende Warnung nicht zulasse, erklärte Bayer gestern.
Ein Geschworenenverfahren in San Francisco sprach dem Kläger Dewayne Johnson zunächst 289,2 Millionen Dollar (knapp 243 Mio. Euro) zu, nachdem es als erwiesen angesehen wurde, dass das Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup Johnsons Non-Hodgkin-Lymphom verursacht hat. In erster Instanz wurde der Betrag auf 78,5 Millionen Dollar reduziert und das Berufungsgericht sprach Johnson letztendlich 20,5 Millionen Dollar wegen „Verlust der Lebensfreude“ zu.
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