Bayerische Vermögen Management AGKempten (Allgäu) (vormals: Traunstein)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Mit Beschlussfassung vom 10.06.2020 wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung eine Satzungsänderung beschlossen. § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) Nr. (2) der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert: „(2) Sie hat ihren Sitz in Kempten (Allgäu).“ Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 05. August 2020. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB, den für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Vorschriften des HGB (§§ 340 ff. HGB) und des KWG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 Nr. 1 HGB. Es gelten gemäß § 340a Absatz 1 HGB jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach Formblatt 1 der RechKredV. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach Formblatt 3 der RechKredV (Gewinn- und Verlustrechnung nach der Staffelform) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht zu erkennen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Zugänge im Berichtsjahr wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG bis einschließlich EUR 250,00 werden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe unter der Position „Andere Verwaltungskosten“ erfasst. Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,01 bis einschl. EUR 800,00 wurden entsprechend dem Wahlrecht gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bemessung von Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Fristengliederung nach Restlaufzeiten (§ 340d HGB tV.m. § 9 RechKredV)
Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 HGB geht aus dem beigefügten Anlagespiegel hervor. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten antizipative Forderungen in Höhe von EUR 794,03 für im Folgejahr abziehbare Vorsteuern, Umsatzsteuerforderungen für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 305,11, Umsatzsteuerforderungen für das laufende Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 7.384,04, Forderungen gegenüber Krankenkassen in Höhe von EUR 286,00 sowie eine Mietkaution in Höhe von EUR 6.859,20. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 59.189,23 (Vj. EUR 128.991,77) und beinhalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten (Umsatzsteuer sowie Lohn- und Kirchensteuer) in Höhe von EUR 34.704,00. Unter den Personalrückstellungen werden auszuzahlende gewinnabhängige Vergütungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von EUR 14.179,00 ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen gebildet für Archivierungskosten sowie Abschluss- und Prüfungskosten und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.150.000,00 und ist eingeteilt in 1.150.000,00 Stück nennwertlose Stückaktien. Mit Beschlussfassung vom 10. Juni 2020 wurde das Grundkapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts durch Ausgabe von 150.000 neuen Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) gegen Bareinlagen erhöht. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 05. August 2020. Die Kapitalrücklage beträgt wie im Vorjahr EUR 150.000,00. Zum Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren unter Berücksichtigung des Gliederungsschemas der Verordnung zur Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV). Die Position sonstige betriebliche Erträge enthält im Wesentlichen Erlöse aus verrechneten Sachbezügen in Höhe von EUR 15.897,57 sowie Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesctz in Höhe von EUR 6.458,67. Die Position andere Verwaltungskosten enthält Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 74.506,03. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Diese bestehen auf Grund von Miet- und Wartungsverträgen für unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese Verpflichtungen sind wie folgt fällig:
Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 20 und gliedert sich wie folgt:
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Vorstand Herr Marc-André Barth, Volljurist, Köln ab 21.06.2018. Auf die Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB wird unter Hinweis auf § 286 Absatz 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Herr Dr. Gert Sieger, Unternehmensberater, Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Dr. Markus Steinhauser. Geschäftsführer, Stellvertreter Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Dr. Florian Dillinger, Geschäftsführer Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 bestanden keine Vorschüsse und Kredite an Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, ebenfalls keine Haftungsverhältnisse für diesen Personenkreis. Aktiengattungen (§ 160 Absatz 1 Nr. 3 AktG) Sämtliche Aktien in Höhe von 1.150.000 Stück stellen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00 dar. Sonstige Pflichtangaben Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 127.473,08, dieser wird zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 741.703,46, insgesamt als Bilanzverlust in Höhe von EUR 869.176,54 vorgetragen.
Kempten, den 18. Februar 2021 Bayerische Vermögen Management AG gez. Marc-André Barth, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen der Gesellschaft Die BAYERISCHE VERMÖGEN MANAGEMENT AG (nachfolgend „BVM“ genannt) bietet als unabhängiger Finanzdienstleister privaten und institutionellen Anlegern spezialisierte Finanzdienstleistungen an. Unser Angebot umfasst die klassische Vermögensverwaltung und teilweise die Anlageberatung. Wir verstehen uns ausschließlich als Dienstleister für Kunden. BVM verfügt über die folgenden Erlaubnisgegenstände nach § 32 Abs. 1 und 2 KWG:
Die Gesellschaft beschäftigt zum 31.12.2020 15 Mitarbeiter (1 Vorstand, 8 Vermögensverwalter und 6 Mitarbeiter im Backoffice). 2. Wirtschaftsbericht a. Jahresrückblick Es liegt ein Jahr hinter uns, das unsere Vorstellung von einer modernen und weltoffenen Gesellschaft in ihrer angenommenen Selbstverständlichkeit auf den Kopf gestellt hat. Nach Ausbruch des Corona-Virus und seiner globalen Ausbreitung haben wir weltweit Metropolen aufgrund der Lockdowns nahezu menschenleer gesehen. Dies hatte natürlich nicht nur unmittelbaren Einfluss auf unser soziales Leben, sondern auch auf die Wirtschaft und die Aktienmärkte. Ein in dieser Kürze derzeit nie dagewesener Börsen-Crash im März, der Einbruch der Weltkonjunktur und der Kollaps ganzer Branchen wie der Luftfahrt, des Tourismus und der Gastronomie skizzieren das düstere erste Quartal. Nach dieser von Panik gekennzeichneten Verkaufswelle setzte sich eine zunehmend realistischere Einordnung der gesundheitlichen Folgen der Pandemie durch und führte zu einer Wende in den Kursverläufen. Der anschließende Aufschwung der Börsen im zweiten Quartal erfolgte annähernd so schnell und eindrucksvoll wie der Abschwung im März. Gleichzeitig wurde durch die eingeleiteten Maßnahmen von Notenbanken und Regierungen deren Entschlossenheit zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen deutlich. Allein die US-Regierung hatte bereits Ende März Maßnahmen in Höhe von rund zwei Billionen US-Dollar genehmigt. Parallel dazu senkte die US-Notenbank Fed ihren Leitzins. Diese Hilfspakete haben zu einer massiven Ausweitung der Liquiditätsversorgung geführt und damit für eine entsprechende Beruhigung gesorgt. Darüber hinaus waren es die hoffnungsvollen Meldungen im November bezüglich mehrerer Corona-Impfstoffe, die für einen versöhnlichen Jahresausklang verantwortlich waren. Dadurch konnten einige wenige Indizes das Jahr 2020 positiv beenden. Das vergangene Jahr war trotz der Erholung überaus herausfordernd und für die Mehrzahl der Indizes letztendlich negativ in ihrer Gesamtperformance. Repräsentative Aktienbarometer, wie der US-amerikanische Dow Jones, der europäische EuroStoxx 50 oder der britische FTSE100 schlossen das Jahr mit negativen Vorzeichen für europäische Anleger ab. Auf politischer Ebene wurde Europa 2020 durch den Brexit herausgefordert. Nach jahrelangen zähen Verhandlungen ist der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union vollbracht. Sieger in diesem Scheidungsprozess gibt es nicht. In den USA offenbarte sich währenddessen die Verletzlichkeit demokratischer Grundwerte. ‚Black Lives Matter‘ und die US-Präsidentschaftswahlen führten die Gesellschaft an ihre Grenzen. Ein scheidender Präsident, der seine Wahlniederlage nicht akzeptieren wollte, stellte die Grundlagen der ältesten Demokratie der Welt auf eine harte Probe. Letzten Endes konnte er aber nichts an seiner Abwahl ändern und so wird der demokratische Herausforderer Joe Biden der 46. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Aktien Wie bereits erwähnt, war die Entwicklung an den weltweiten Aktienmärkten von einem dramatischen Absturz im ersten Quartal geprägt, der vor dem Hintergrund seiner Rasanz beispiellos war. In 22 Handelstagen erlitt der S&P 500 einen Wertverlust von 30 %. Das ist der schnellste Einbruch dieser Größenordnung in seiner Geschichte. Der deutsche Leitindex DAX musste einen Verlust von 40 % innerhalb von nur 28 Handelstagen verbuchen. Nachdem der Tiefpunkt Mitte März erreicht wurde, erholten sich die Aktienmärkte zunächst Schritt für Schritt. Gestützt von sinkenden Infektionszahlen und den bereits erwähnten Stützungsmaßnahmen von Notenbanken und Regierungen fassten die Investoren zunehmend Zuversicht. Das Volumen dieser Stabilisierungsprogramme betrug allein in Deutschland insgesamt 353,3 Milliarden Euro. Zusätzlich wurden Garantien im Volumen von insgesamt 819,7 Milliarden Euro ausgerufen. Zur Finanzierung beabsichtigt der Bund neue Kredite in Höhe von rund 156 Milliarden Euro aufzunehmen. Die europäischen Finanzminister haben ein Solidaritätspaket in Höhe von 540 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Auch die USA reagierten auf die Corona-Krise mit einer massiven Unterstützung in Höhe von fast drei Billionen US-Dollar, im Umfang mehr als doppelt so viel wie in der Finanzkrise von 2008/2009. Mit dem erneuten Teil-Lockdown im Oktober verschwand die Zuversicht abrupt. Exemplarisch ist hier die Entwicklung des Dax zu nennen, der von Ende September bis Ende Oktober fast 13 % an Wert verlor. Ein klares Indiz für die nach wie vor vorhandene Nervosität der Investoren und ein Beleg für die spürbar erhöhte Volatilität im Markt. Durch die zunehmenden positiven Nachrichten über die Bereitstellung eines wirksamen Impfstoffs gegen das Coronavirus und die am 09. November veröffentlichten Wirksamkeitsstudie von Biontech und Pfizer, erhielt der Markt das entscheidende psychologische Signal, das dringend notwendig war, um das Jahr versöhnlich zu beenden. Anleihen Die Situation an den Anleihemärkten wurde weiterhin durch die niedrigen Leitzinsen in Europa und den USA bestimmt. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Leitzins nicht verändert, und weiterhin bei null Prozent belassen. Hingegen hat die US-Notenbank Fed auf die Krise reagiert und ihren Leitzins vor dem Hintergrund ihrer größeren Handlungsspielräume um einen Prozentpunkt auf die Spanne von 0 bis 0,25 % gesenkt. Damit ist er jetzt wieder so niedrig wie Ende 2015. Ende November des vergangenen Jahres hat die Fed außerdem ihr Notfall-Programm zur Geldversorgung der Wirtschaft verlängert. Bis mindestens Ende März 2021 soll dieses weitergeführt werden. Die weltweiten Schulden ziehen massiv durch die milliardenschweren Corona-Hilfspakete an. Zudem kaufen die EZB und Fed Staatsanleihen und Unternehmensanleihen mit hoher Bonität und senken damit die Rendite dieser Anleihen. Das spiegelt auch der Deutsche Rentenindex RexP wider, der die Wertentwicklung von Bundesanleihen abbildet. Nach kurzfristigem Ausbruch im März des vergangenen Jahres sank die durchschnittliche Rendite abermals und verharrte auf stabilem wenn auch niedrigem Niveau. Deutsche zehnjährige Staatsanleihen notieren bei einer Negativrendite von rund 0,40 %. Während des Corona-Schocks sank die Rendite dieser Bundesanleihen sogar auf -0,85 %. Damals war die Flucht der Anleger in sogenannte ’sichere Häfen‘ groß. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass inzwischen sogar zehnjährige Staatsanleihen aus Portugal negativ rentieren. Die EZB ist hier der maßgebliche Akteur, da sie die Staaten stützt und das Ausfallrisiko offenbar gleich Null setzt. Inzwischen rentieren 25 % aller weltweiten Anleihen ungeachtet ihrer Bonität negativ. Rohstoffe Auch für die Anleger an den Rohstoffmärkten war das vergangene Jahr historisch einmalig. Gold war bei vielen Anlegern vor allem aufgrund seiner vermeintlichen Sicherheit gefragt. In Euro gerechnet lag der Preis für eine Feinunze Gold zum Start des vergangenen Jahres bei 1.353 Euro. Bis Anfang August stieg der Goldpreis sogar bis über 1.700 Euro pro Feinunze um dann das Jahr bei rund 1.500 Euro, bzw. bei +12 % zu beenden. Dass der Goldpreis einen Teil seiner Gewinne bis zum Ende des Jahres abgegeben hat, ist vornehmlich der Erholung der Wirtschaft und der Aktienmärkte geschuldet. Zudem stand die Entwicklung des Ölpreises im Fokus der Rohstoffmärkte. Der Ölpreis begann eine Abwärtsfahrt, die Mitte Februar nach einer ganz kurzen Phase der Erholung an Dynamik gewann und dafür sorgte, dass die Sorte Brent Mitte April zeitweise nur noch 19,33 US-Dollar kostete. Das war ein Einbruch gegenüber dem Hoch von Januar um fast 72 % und der niedrigste Stand seit dem Jahr 2003. Zum Jahresende weist der Ölpreis im Vergleich zu seinem Niveau von Anfang Januar immer noch ein Minus von rund 28 % (in Euro) auf. Im Gegenzug erlebten vor allem Rohstoffe, die für den nachhaltigen Wandel der Gesellschaft und Wirtschaft benötigt werden, ein gutes Jahr 2020. Hier sind vor allem die Rohstoffe Kupfer und Nickel zu nennen. Allen voran hat sich der Kupferpreis auf einem Höhenflug befunden. Derzeit kostet eine Tonne Kupfer über 7.700 US-Dollar. Damit hat es im vergangenen Jahr über 25 % an Wert gewonnen und befindet sich an seinem Sieben-Jahres-Höchststand. Das Metall wird zum einen für die digitale Infrastruktur benötigt. Ferner ist es ein wichtiger Schlüssel zur Nachhaltigkeit und somit von zukunftsträchtiger Bedeutung beim weiteren Ausbau von Elektromobilität und erneuerbaren Energien. Währungen Auch am Devisenmarkt haben die Investoren 2020 dramatische Tage erlebt. Vor allem der US-Dollar schwächte sich nach einem kurzfristigen Aufschwung im März 2020 fortlaufend und stetig gegenüber dem Euro ab. Die Safe-Haven Funktion, die dem US-Dollar traditionell unterstellt wird, war letztes Jahr nur kurz zu beobachten. Bis zum Ende des Jahres entwickelten sich nahezu alle G10 Währungen positiv zum US-Dollar. Im Umkehrschluss bedeutet dies für den europäischen Investor, dass seine US-Investments über die Währungsseite knapp über 8 % an Wert verloren haben. Beachtenswert war auch das britische Pfund, das sich schon seit vier Jahren auf dem Weg einer stetigen Abwertung befindet. Das endgültige Ausscheiden der Briten aus der Europäischen Union entfaltete seine volle Wirkung auf den Außenwert des Pfundes. Dies ist wenig verwunderlich, sorgt der Abschied aus der europäischen Freihandelszone doch für erhebliche wirtschaftliche Unwägbarkeiten. Durch die Ausbreitung der neuen Corona-Mutation und die Abschottung vieler europäischer Länder von Großbritannien ist das Pfund Ende des Jahres zusätzlich unter Druck geraten und gehört zweifelsfrei zu den großen Verlierern des Währungsmarktes des vergangenen Jahres. Die Stabilität des Schweizer Franken hingegen wurde im abgelaufenen Jahr einmal mehr bestätigt. b. Ertragslage Im Geschäftsjahr betrugen die Provisionserträge aus dem erlaubnispflichtigen Geschäft TEUR 1.022 (i.Vj. TEUR 1.154). Diese teilen sich auf in Erträge aus der Vermögensverwaltung i.H.v. TEUR 1.007 (i.Vj. TEUR 1.130) und Erträge aus der Anlageberatung in Höhe von TEUR 15 (i.Vj. TEUR 24). Die übrigen Provisionserträge belaufen sich auf TEUR 97 (i.Vj. TEUR 97) und resultieren mit einem Betrag i.H.v. TEUR 32 (i.Vj. TEUR 89) aus dem Versicherungsgeschäft sowie i.H.v. TEUR 65 (i.Vj. TEUR 8) aus sonstigen Beratungsdienstleistungen. Im Rahmen des Versicherungsgeschäfts sind im Geschäftsjahr Provisionsaufwendungen i.H.v. TEUR 11 (i.Vj. TEUR 16) entstanden. Die Reduzierung der Provisionserträge ist darauf zurückzuführen, dass in 2020 nahezu keine Performance-Fee abgerechnet und im Versicherungsbereich keine nennenswerten Versicherungen vermittelt werden konnten. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen TEUR 27 (i.Vj. TEUR 116) und haben sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert, weil in der Vorperiode Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 96 zu berücksichtigen waren. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beliefen sich auf TEUR 393. Dazu zählen in diesem Jahr (wie bereits in der Vorperiode) Rechtsanwaltskosten aufgrund der Verfahren gegen den Ex-Vorstand unserer Gesellschaft. Die gesamten Rechts- und Beratungskosten betragen im Geschäftsjahr TEUR 75 (i.Vj.: TEUR 147). Die Personalkosten beliefen sich auf TEUR 855 (i.Vj. TEUR 891). Die Abschreibungen belasten das Ergebnis mit TEUR 12. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf TEUR 127 und ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich das Provisionsergebnis aufgrund der zuvor genannten Gründe reduziert hat. Im Übrigen gab es erhöhte Marketingkosten und auch Personalkosten für einen neuen Berater, der erst zum Ende des Jahres seine von ihm betreuten Kunden vollständig zur Gesellschaft bringen konnte. Dies führte zu einer Unterdeckung im Jahr 2020 bei seinen Gehaltskosten. Dies wird sich im Q1 2021 allerdings schon positiv auf die Geschäftszahlen der Gesellschaft auswirken. Ungeachtet dessen konnten die Gesamtaufwendungen im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zur Vorperiode von TEUR 1.450 auf TEUR 1.274 verringert werden. Der Bilanzverlust zum 31.12.2020 hat sich um den Jahresfehlbetrag erhöht und beträgt TEUR 869. c. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 544 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 113 reduziert. Auf der Aktivseite belaufen sich die anderen Forderungen an Kreditinstitute und die Kundenforderungen auf TEUR 344, die sonstigen Vermögensgegenstände auf TEUR 16. Die Reduzierung der Aktiva ist insbesondere auf die Verringerung der Forderungen an Kunden und die Verringerung der sonstigen Vermögensgegenstände zurückzuführen. Auf der Passivseite liegen die Verbindlichkeiten bei TEUR 63 und die Rückstellungen bei TEUR 50. Die Passiva hat sich aufgrund der Verringerung der Verbindlichkeiten und der Rückstellungen reduziert. Das Eigenkapital erhöhte sich von TEUR 408 auf TEUR 431. Hierbei waren das negative Jahresergebnis in Höhe von TEUR 127 und eine Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 150 zu berücksichtigen. d. Finanzanlage Der Cash-Flow der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -55 (i.Vj. TEUR-397). Die Basis dafür bilden das Jahresergebnis (TEUR -127), die Abschreibungen (TEUR 12), die Veränderung der Forderungen, inklusive der anderen Forderungen gegenüber Kreditinstituten, (TEUR 192), die Veränderung der Verbindlichkeiten (TEUR -71), die Veränderung der Rückstellungen (TEUR -66) und die Veränderung der Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 5). Die Veränderung der Verbindlichkeiten ist insbesondere auf eine Darlehenstilgung i.H.v. TEUR 51 zurückzuführen. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -5, der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit TEUR 150. Zusammenfassend hat sich der Finanzmittelfonds von TEUR 67 auf TEUR 157 erhöht. 3. Ausblick Die Frage ist: Wie geht es weiter? Wegen der globalen Schuldenorgien verharren die Zinsen wohl über die nächsten Jahre auf extrem niedrigem Niveau und schaffen eine gute Ausgangslage für weiter steigende Aktienmärkte. Zwischenzeitliche Korrekturen sind unvermeidlich und müssen hingenommen werden. Qualitativ herausragende Unternehmen mit stabilen Geschäftsmodellen sowie zuverlässigen Erträgen und attraktiven Ausschüttungen sind zwar 2020 auf der Stelle getreten, bleiben aber für den konservativen, langfristig orientierten Anleger die bevorzugte Option. Natürlich bleibt abzuwarten, wie sich die Corona-Krise in 2021 weiterentwickelt. Wir sind in unseren Depots aber nach unserer Auffassung weiterhin sehr gut aufgestellt und blicken diesbezüglich positiv nach vorne. Wir erwarten auch in 2021 unsere Bestandkunden zu halten, deren Vermögen weiter ausbauen zu können und durch Weiterempfehlungen zu wachsen, damit die Ertragssituation verbessert werden kann. Für 2021 ist das Ziel, das Unternehmensergebnis wieder positiv zu gestalten. Neue Kundengelder sollen akquiriert werden, im besten Fall auch neue Berater, die entsprechende Volumina mitbringen. Ungeachtet dessen wird für das Jahr 2021 mit einem leicht negativen Jahresergebnis geplant. Die Provisionserträge sollen gesteigert, die Aufwendungen auf gleichbleibendem Niveau gehalten werden. Die Zivilverfahren gegen den Ex-Vorstand der Gesellschaft laufen noch und es erfolgen in einem nächsten Termin im Mai 2021 Zeugeneinvernahmen bzw. Gutachten. Das Unternehmen geht bei allen Sachverhalten bisher davon aus, dass die Verfahren zugunsten des Unternehmens ausgehen. Aus diesem Grund wurden bisher auch keine Rückstellungen gebildet. 4. Risikobericht Wir nehmen keine Vermögenswerte von Kunden entgegen und führen weder Konten noch Depots. Die Vermögenswerte werden stets bei Drittinstituten als Depotbanken gehalten. Adressausfallrisiko Unter Adressausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass Forderungen nicht mehr beizubringen sind, weil die Schuldner an Bonität verlieren oder gänzlich als Zahlungsadressat ausfallen. Das Adressausfallrisiko hat für das Institut aufgrund der guten Bonität der Kreditinstitute und Kunden nur eine untergeordnete Bedeutung. Liquiditätsrisiko Unser Unternehmen hat im Kalenderjahr 2020 ein negatives Jahresergebnis erzielt. Insofern besteht derzeit ein leicht erhöhtes Liquiditätsrisiko. Wir haben aber im Geschäftsjahr Maßnahmen zur Kosteneinsparung getroffen, um die Liquiditätslage der Gesellschaft zu stabilisieren. Im Übrigen wurde eine Kapitalerhöhung i.H.v. TEUR 150 durchgeführt. Die Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit waren in 2020 jederzeit gewährleistet. Ziel für 2021 ist der Aufbau weiterer Liquidität. Marktrisiken Unmittelbare Marktrisiken, insbesondere Zinsänderungs- und Währungsrisiken, Risiken aus Aktien und sonstigen Eigenkapitalpositionen sowie sonstige Preisrisiken bestehen nicht, da die Gesellschaft keinen Eigenhandel betreibt. Derartige Risiken können sich aber auf das betreute Kundenvermögen und somit auch auf die in Abhängigkeit zum Kundenvermögen erzielbaren Honorareinnahmen auswirken. Ertragsrisiko Das Ertragsrisiko wird durch die Gesellschaft als hoch angesehen, weil sich das Ertragspotenzial durch Verringerung der verwalteten Vermögenswerte der Kunden vermindern kann. Im Geschäftsjahr 2020 wurde – wie bereits in den Vorjahren – ein negatives Jahresergebnis erzielt. Die Gesellschaft reagiert auf das Ertragsrisiko mit einem strikten Kostencontrolling. Operationelle Risiken Operationelle Risiken stellen Risiken in betrieblichen Systemen oder Prozessen, insbesondere Personalausfallrisiken, rechtliche Risiken und Betriebsrisiken dar. Durch Standardisierung von Verträgen, Umsetzung rechtlicher und gesetzlicher Neuerungen in die betrieblichen Abläufe, regelmäßigen Informationsaustausch und zeitnahes Reporting werden diese Risiken minimiert. Sonstige Risiken, die sich aus dem Marktverlauf bzw. aus dem Verhältnis mit den eigenen Kunden ergeben können, werden von der Geschäftsleitung überwacht. Im Rahmen dieser Überwachung sind in 2020 keine weiteren Risiken entstanden.
Februar 2021 Bayerische Vermögen Management AG Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bayerische Vermögen Management AG Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Bayerische Vermögen Management AG – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Bayerische Vermögen Management AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Köln, 03.03.2021 Prof. Dr. Rainer Jurowsky, Wirtschaftsprüfer Aufsichtsratssitzung BVM AG am 24.3.2021, 17.00 Uhr Teilnehmer M.A. Barth, Vorstand Dr. G. Sieger, Vors. AR Dr. M. Steinhauser, stellv. AR Vorsitzender Dr. F. Dillinger, AR Herr Prof. Dr. Jurowsky, WP, Gast (zeitweise) Die AR Sitzung wurde als Teams Sitzung wegen Covid-19 durchgeführt. Beginn 17.00 Uhr. 1. Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften und Durchführung als Teams Sitzung Der Aufsichtsratsvorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Teilnehmer, insbesondere den Wirtschaftsprüfer, Pro. Jurowsky. Der Aufsichtsrat verzichtet auf alle Frist- und Formvorschriften und ist mit der Durchführung der Sitzung als Videokonferenz einverstanden. 2. Vorstellung Jahresabschluss 2020 durch Prof. Jurowsky (s. Schreiben M.A. Barth vom 8.3.2021) Allen Aufsichtsratsmitgliedern liegt der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers Prof. Dr. Jurowsky, der Kanzlei Jurowsky + partner mbB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Neusser Str. 93 50670 Köln vor. Herr Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Jurowsky, hat dem Aufsichtsrat zusätzlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts der Bayerischen Vermögen Management AG (BVM AG) berichtet; außerdem stand er allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. 3. Billigung Jahresabschluss 2020 und Vorschlag zur GewinnverwendungDer Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag der BVM AG in Höhe von 127.473,08 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten zur Vorlage an die Hauptversammlung fest: Wir haben den Jahresabschluss und Lagebericht der BVM AG zum 31.12.2020 geprüft, ebenso den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns. Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Tatsachen, die den Bestand der BVM AG gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen, haben wir nicht festgestellt. Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir, wie auch der Abschlussprüfer, der Auffassung, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der BVM AG zum 31.12.2020 insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln, Aus diesem Grund schließen wir uns dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Abschlussprüfer an. Zu dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erheben wir keine Einwendungen; wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der BVM AG zum 31.12.2020. Damit Ist dieser festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Jurowsky. Der Aufsichtsratsvorsitzende dankte den Teilnehmern für die engagierte Diskussion und schloss die Sitzung um 18.35 Uhr.
24.03.2021 Dr. Gert Sieger, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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