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Bayerisches Oberstes Landesgericht-Wirecard

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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Az.: 101 Kap 1/​22

In dem Kapitalanleger-Musterverfahren

Dipl.-Kfm. Ebert Kurt, Kelkheimer Straße 21, 65812 Bad Soden am Taunus
– Musterkläger –

Prozessbevollmächtigte:
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin, Gz.: li-101/​24

Rechtsanwälte Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München, Gz.: 27/​23KU/​al/​au

Rechtsanwalt Dr. Vitt Elmar, Am Fuhrenkamp 16, 21376 Salzhausen

gegen

1)

Dr. Braun Markus, Gloriettegasse 20, A-1130 Wien, Österreich
– Musterbeklagter –

2)

EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch die TS Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, diese gesetzlich vertreten durch d. Geschäftsführer, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagte –

3)

Dahmen Martin, c/​o EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagter –

4)

Budde Andreas, c/​o EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagter –

5)

von Knoop Alexander, Fraßhaußer Straße 1, 83623 Dietramszell Steingau
– Musterbeklagter, ausgeschieden –

6)

Marsalek Jan, derzeit unbekannten Aufenthalts, vormals: Tal 43, 80331 München
– Musterbeklagter –

7)

Koch Carsten als vorläufiger Insolvenzverwalter des Vermögens der MB Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg
– Musterbeklagter, derzeit infolge Unterbrechung nicht am Verfahren beteiligt –

8)

Dr. Jaffé Michael als Insolvenzverwalter des Vermögens der Wirecard AG, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
– Musterbeklagter –

9)

Broschulat Ralf, c/​o EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagter –

10)

Bellenhaus Oliver, Stadelheimer Straße 12, 81245 München
– Musterbeklagter –

11)

Loetscher Andreas, c/​o EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagter –

Prozessbevollmächtigte zu 1:
Rechtsanwälte Kalweit & Kraußlach, Faustgäßchen 4, 99084 Erfurt, Gz.: 127/​24

Prozessbevollmächtigte zu 2 – 4, 11:
LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB, Brienner Straße 29, 80333 München, Gz.: 00003E20 MZ/​cobu; weiteres Gz.: 742023 NP/​juni

Prozessbevollmächtigte zu 5:
bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reuterweg 51 – 53, 60323 Frankfurt, Gz.: 315/​23

Prozessbevollmächtigte zu 8:
SZA SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim, Gz.: 677/​23

Prozessbevollmächtigte zu 9:
Heiss & Leppla Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Pettenkoferstraße 37, 80336 München, Gz.: 452/​22LEeg

Prozessbevollmächtigte zu 10:
MELCHERS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg, Gz.: 2277/​23

wegen Ausscheidens des bisherigen Musterbeklagten zu 5) aus dem Musterverfahren u. a.

erlässt das Bayerische Oberste Landesgericht – 1. Zivilsenat – durch die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. Schmidt, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. Muthig, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. Schwegler, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht von Geldern-Crispendorf und den Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht Niklaus am 22. Mai 2024 folgenden

Beschluss

I.

Das Ausscheiden des bisherigen Musterbeklagten zu 5),

von Knoop Alexander,

Fraßhaußer Straße 1, 83623 Dietramszell Steingau,

Prozessbevollmächtigte:
bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB,
Reuterweg 51 – 53, 60323 Frankfurt, Gz.: 315/​23,

aus dem vorliegenden Musterverfahren ist im Klageregister (Bundesanzeiger) öffentlich bekannt zu machen.

II.

Die Anmelder von Ansprüchen gegen den Musterbeklagten zu 5) zum Musterverfahren (§ 10 Abs. 2 KapMuG) werden darauf hingewiesen, dass noch nicht zugestellte Anspruchsanmeldungen dem ausgeschiedenen Musterbeklagten zu 5) nicht mehr zugestellt werden können.

III.

Die öffentliche Zustellung

1.

dieses Beschlusses,

2.

des Schriftsatzes des Musterklägers vom 17. Mai 2024,

3.

des Schriftsatzes des Musterklägers und von vier Beigeladenen vom 21. Mai 2024,

4.

der Verfügungen der Senatsvorsitzenden vom 21. und 22. Mai 2024

an den

Musterbeklagten zu 6) Marsalek Jan,

derzeit unbekannten Aufenthalts,

letzte bekannte Adresse: Tal 43, 80331 München

wird bewilligt.

Gründe:

I.

Gemäß § 9 Abs. 5 KapMuG sind Musterbeklagte alle Beklagten der nach § 8 Abs. 1 KapMuG ausgesetzten Ausgangsverfahren. Dementsprechend endet die Beteiligung eines Beklagten am Musterverfahren als Musterbeklagter, wenn in allen gegen ihn geführten Ausgangsprozessen die Aussetzung nachträglich wieder aufgehoben wird (vgl. Kruis in Wieczorek/​Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2022, § 9 KapMuG Rn. 36). Das Ausscheiden eines Musterbeklagten kann in einem deklaratorischen Beschluss festgestellt werden (vgl. zum spiegelbildlichen Fall des Hinzutretens eines neuen Musterbeklagten: Kruis in Wieczorek/​Schütze, ZPO, § 9 KapMuG Rn. 35).

Diese Voraussetzung ist hinsichtlich des bisherigen Musterbeklagten zu 5) eingetreten. In sämtlichen gegen ihn geführten Ausgangsverfahren, zu denen dem Bayerischen Obersten Landesgericht Aussetzungsbeschlüsse gemäß § 8 Abs. 4 KapMuG übermittelt worden waren, sind letztere nachträglich aufgehoben worden.

Das Ausscheiden eines Musterbeklagten aus dem Musterverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG im Klageregister öffentlich bekannt zu machen (Kruis in Wieczorek/​Schütze, ZPO, § 10 KapMuG Rn. 11).

II.

Das Ausscheiden eines Musterbeklagten hat zur Folge, dass diesem keine Anspruchsanmeldungen gemäß § 10 Abs. 2 und 4 KapMuG mehr zugestellt werden können. Denn der Anspruchsgegner muss sowohl zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung als auch im Zeitpunkt der Zustellung Musterbeklagter sein (vgl. Kruis in Wieczorek/​Schütze, ZPO, § 10 KapMuG Rn. 58).

III.

Der Aufenthaltsort des Musterbeklagten zu 6) ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen ist nicht möglich (§ 185 Nr. 1 ZPO). Die zuzustellenden Schriftstücke können auf der Geschäftsstelle des Bayerischen Obersten Landesgerichts eingesehen werden.

Dr. Schmidt

Präsidentin
des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Dr. Muthig

Richterin
am Bayerischen Obersten Landesgericht

Dr. Schwegler

Richterin
am Bayerischen Obersten Landesgericht

von Geldern-Crispendorf

Richterin
am Bayerischen Obersten Landesgericht

Niklaus

Richter
am Bayerischen Obersten Landesgericht

 

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