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Bayerisches Oberstes Landesgericht

München, 10.09.2024

101 Kap 1/​22

Verfügung

In Sachen

Ebert, K. ./​. Braun, M. u.a.
wg. KapMuG-Verfahrens

1.

1.

In Ergänzung der Terminsverfügung vom 5. Juni 2024 wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KapMuG a. F., § 30 Abs. 2 KapMuG n. F. i. V. m. § 219 Abs. 1 ZPO aus Platzgründen angeordnet, dass der für

Freitag, 22. November 2024,

und vorsorglich Montag, 25. November 2024,

bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung nicht an der Gerichtsstelle, sondern in der

Wappenhalle München, Konrad-Zuse-Platz 7 – (Messe München/​Riem), 81829 München

stattfindet.

Die Sitzung beginnt jeweils um 10:00 Uhr.

Die Sitzung ist öffentlich (§ 169 Satz 1 GVG).

2.

Musterbeklagte und Beigeladene, die eine Teilnahme an dem Termin beabsichtigen, dies dem Gericht aber bislang nicht mitgeteilt haben, werden gebeten, die Mitteilung bis spätestens 24. September 2024 nachzuholen. Sofern eine Teilnahme erfolgen soll, wird gebeten mitzuteilen, mit wie vielen Personen insgesamt (einschließlich Prozessvertretern) jeweils voraussichtlich eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung erfolgen wird (vgl. Verfügung vom 12. Februar 2024).

Der Musterkläger und diejenigen Musterbeklagten und Beigeladenen, die bereits eine Erklärung zur Verfügung vom 12. Februar 2024 abgegeben haben, werden gebeten, diese bis spätestens 24. September 2024 zu aktualisieren, sofern im Hinblick auf die Mitteilung, mit wie vielen Personen (einschließlich Prozessvertretern) jeweils voraussichtlich eine Teilnahme erfolgen wird, eine Änderung eingetreten ist.

3.

Sämtliche Beigeladenen werden um entsprechende Mitteilung bis spätestens 24. September 2024 gebeten, wenn zur Verhandlung ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss (§ 185 Abs. 1 GVG).

4.

Nach Ablauf der unter Ziffer 2 genannten Frist werden zur Vorbereitung des Termins Anordnungen nach § 176 GVG ergehen.

 

 

 

gez.
Dr. Schmidt
Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts

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