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Bayerisches Oberstes Landesgericht: Wirecard

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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Az.: 101 Kap 1/​22

In dem Kapitalanleger-Musterverfahren

Dipl.-Kfm. Ebert, Kurt, Kelkheimer Straße 21, 65812 Bad Soden am Taunus
– Musterkläger –

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München, Gz.: 27/​23KU/​al/​au

Rechtsanwalt Dr. Vitt, Elmar, Am Fuhrenkamp 16, 21376 Salzhausen

gegen

1)

Dr. Braun, Markus, Gloriettegasse 20, A-1130 Wien, Österreich
– Musterbeklagter –

2)

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gesetzlich vertreten durch d. Geschäftsführer, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagte –

3)

Dahmen, Martin, c/​o Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagter –

4)

Budde, Andreas, c/​o Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagter –

5)

von Knoop, Alexander, Fraßhaußer Straße 1, 83623 Dietramszell Steingau
– Musterbeklagter –

6)

Marsalek, Jan, derzeit unbekannten Aufenthalts, vormals: Tal 43, 80331 München
– Musterbeklagter –

7)

MB Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Markus Braun, Kopenhagener Straße 10, 65552 Limburg a. d. Lahn
– Musterbeklagte –

8)

Dr. Jaffé, Michael, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
– Musterbeklagter –

9)

Broschulat, Ralf, c/​o Ernst & Young GmbH WPG, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
– Musterbeklagter –

10)

Bellenhaus, Oliver, Stadelheimer Straße 12, 81245 München
– Musterbeklagter –

Prozessbevollmächtigte zu 1 und 7:
Rechtsanwälte Schmitz & Partner, Lindleystraße 8c, 60314 Frankfurt, Gz.: 1300/​23

Prozessbevollmächtigte zu 2 bis 4:
Rechtsanwälte LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB, Brienner Straße 29, 80333 München, Gz.: 00003E20 MZ/​cobu

Prozessbevollmächtigte zu 5:
Rechtsanwälte bock legal, Reuterweg 51 – 53, 60323 Frankfurt, Gz.: 315/​23

Prozessbevollmächtigte zu 8:
SZA SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim, Gz.: 1209/​21

Prozessbevollmächtigte zu 9:
Heiss & Leppla Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Pettenkoferstraße 37, 80336 München, Gz.: 452/​22LEeg

Prozessbevollmächtigte zu 10:
MELCHERS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg

erlässt das Bayerische Oberste Landesgericht – 1. Zivilsenat – durch die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. Schmidt, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. Muthig, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. Schwegler, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht von Geldern-Crispendorf und den Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht Niklaus am 16. Oktober 2023 folgenden

Beschluss

I.

Die weiteren Musterbeklagten

Broschulat, Ralf, c/​o Ernst & Young GmbH WPG, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
Musterbeklagter zu 9)

Prozessbevollmächtigte:
Heiss & Leppla Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Pettenkoferstraße 37, 80336 München, Gz.: 452/​22LEeg

und

Bellenhaus, Oliver, Stadelheimer Straße 12, 81245 München
Musterbeklagter zu 10)

Prozessbevollmächtigte:
MELCHERS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg

sind im Klageregister (Bundesanzeiger) öffentlich bekannt zu machen.

II.

Belehrung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung der Anspruchsanmeldung:

Ansprüche gegen die Musterbeklagten zu 9) und 10) können innerhalb einer

Frist von sechs Monaten

ab der Bekanntmachung von Ziffer I dieses Beschlusses im Klageregister (Bundesanzeiger) schriftlich gegenüber dem

Bayerischen Obersten Landesgericht,
Schleißheimer Straße 141, 80797 München,

angemeldet werden (§ 10 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 6 Satz 1 KapMuG i. V. m. § 8 der Bayerischen Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz – GZVJu).

Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 Satz 2 KapMuG).

Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 10 Abs. 2 Satz 3 KapMuG).

Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten (§ 10 Abs. 3 KapMuG):

1.

die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,

2.

das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,

3.

die Bezeichnung des Musterbeklagten und

4.

die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Die gemäß § 10 Abs. 4 KapMuG vom Gericht zu veranlassende Zustellung der Anmeldung eines Anspruchs an den darin bezeichneten Musterbeklagten führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB zur Hemmung der Verjährung des Anspruchs, soweit diesem der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens, der Anspruch im Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht verjährt war und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung des in der Anmeldung bezeichneten Anspruchs erhoben wird.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung der beiden neuen Musterbeklagten keine Auswirkungen auf die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen gegen die Musterbeklagten zu 1) bis 8) hat. Hinsichtlich der Musterbeklagten zu 1) bis 7) ist die Anmeldefrist bereits am 18. September 2023 abgelaufen. Hinsichtlich des Musterbeklagten zu 8) hat die Anmeldefrist von sechs Monaten mit der Veröffentlichung der mit Beschluss des Senats vom 13. April 2023 erfolgten Bekanntmachung dieses Musterbeklagten im Bundesanzeiger am 20. April 2023 zu laufen begonnen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 KapMuG).

Dr. Schmidt

Präsidentin
des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Dr. Muthig

Richterin
am Bayerischen Obersten Landesgericht

Dr. Schwegler

Richterin
am Bayerischen Obersten Landesgericht

von Geldern-Crispendorf

Richterin
am Bayerischen Obersten Landesgericht

Niklaus

Richter
am Bayerischen Obersten Landesgericht

 

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