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Die bayerische Justiz hat entschieden, den anti-israelischen Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“ als strafbares Kennzeichen des Terrorismus zu klassifizieren. Diese Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft München folgt der Interpretation, dass dieser Slogan das Ziel der vollständigen Befreiung Palästinas auf dem gesamten Gebiet Israels symbolisiert, von dem Jordan bis zum Mittelmeer. Die Generalstaatsanwaltschaft hat klargestellt, dass die Verwendung dieses Slogans bei pro-palästinensischen Demonstrationen in Bayern künftig strafrechtlich geahndet wird, vergleichbar mit den Strafen für das Verwenden von Nazi-Symbolen wie dem Hakenkreuz.

Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer Konferenz der Landesjustizminister, bei der überprüft wurde, ob rechtliche Lücken bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten bestehen. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden, äußerte sich jedoch kritisch. Er bemängelte auf der Konferenz, dass diese Maßnahme nicht ausreiche und forderte konkretere Handlungsanweisungen für die Polizei, insbesondere im Umgang mit judenfeindlichen Äußerungen bei Demonstrationen. Diese aktuelle Entscheidung der bayerischen Justiz spiegelt somit eine verstärkte Sensibilisierung und Reaktion auf antisemitische Tendenzen wider, zeigt aber auch, dass weiterhin Diskussionen über den effektivsten Umgang mit solchen Herausforderungen bestehen.

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