Ein 27-jähriger Mann wurde erneut wegen einer Äußerung bei einer verbotenen Solidaritätskundgebung für Palästinenser in München angeklagt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor einen Antrag auf ein beschleunigtes Gerichtsverfahren gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.
Der Beschuldigte wurde auf einer Pro-Palästina-Demonstration am Münchner Odeonsplatz interviewt, die von der Stadt im Vorfeld untersagt worden war. Trotz des Verbots hatten sich über 100 Demonstranten versammelt. Im Interview äußerte der 27-Jährige sein Verhältnis zum Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober und machte eine Aussage, die als Billigung von Straftaten interpretiert wurde. Die Verteidigung des Mannes hat bislang nicht auf Anfragen reagiert. Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, nahm die Ermittlungen auf, nachdem die Aussage in einer Sendung ausgestrahlt worden war.
Der ursprüngliche Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren wurde abgelehnt, da das Amtsgericht München die Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht als erfüllt ansah. Dies war der erste Fall in Bayern, in dem ein solcher Antrag im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Angriff der Hamas auf Israel gestellt wurde. Beschleunigte Verfahren sind nur bei einfach gelagerten Fällen mit klarer Beweislage möglich.
Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft erneut Anklage gegen den 27-Jährigen erhoben, dieses Mal auf normalem Wege. Über die Zulassung der Anklage wird das Amtsgericht München entscheiden. Zusätzlich wird berichtet, dass bei bayerischen Staatsanwaltschaften in 56 Fällen wegen verschiedener Delikte mit Bezug zur Hamas gegen bekannte und unbekannte Beschuldigte ermittelt wird. Die Vorwürfe reichen von Billigung von Straftaten über Volksverhetzung bis hin zu Diebstahl. Weitere Anklageerhebungen sind derzeit nicht erfolgt.
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