Im Kampf gegen das Coronavirus werden in Bayern ab dem 2. November noch strengere Kontaktbeschränkungen gelten als von Bund und Ländern vereinbart – nämlich ausdrücklich auch in Privaträumen.
Zudem werden bis Ende November Veranstaltungen aller Art untersagt und nicht nur solche, die der Unterhaltung dienen. Ausnahmen gelten nur für Gottesdienste und Demonstrationen. Das beschloss das bayrische Kabinett heute in München.
In Bayern gilt somit grundsätzlich verbindlich, dass sich – egal wo – nur noch die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts treffen dürfen, und zwar mit insgesamt maximal zehn Personen. Der Bund-Länder-Beschluss von gestern hatte das nur für den „Aufenthalt in der Öffentlichkeit“ explizit geregelt.
Zudem werden in Bayern auch „ernstere“ Veranstaltungen wie Vereinsversammlungen untersagt. Bund und Länder hatten sich lediglich auf ein Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen verständigt.
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