Diese Frage stellen sich sicherlich auch so manch Andere, wie zum Beispiel eine Anlegerin, die durch die Postbank Finanzberatung beraten wurde. Da gibt es heute von so manchem deutschen Land- und Oberlandesgericht eine Quittung, auf der „Rückabwicklung“ steht. Solch einen Prozess hat die Kieler Rechtsanwaltskanzlei Helge Petersen und Collegen erfolgreich gegen die Postbank Finanzberatung geführt. In letzter Instanz hat sie nun gewonnen und die Anlegerin bekommt ihr Geld zurück.
Die Mandantin hatte in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt über 70.000 Euro in die Beteiligungen König & Cie Britische Leben GmbH & Co. KG, MPC Rendite Fonds Leben Plus V GmbH & Co. KG, MTV II British Life GmbH & Co. KG, MTV V British Life GmbH & Co. KG und Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt England I KG investiert.
Sie machte die Falschberatung geltend und hat nun vor dem Oberlandesgericht in Celle gewonnen.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte die Frau aus Baden-Württemberg zusammen mit ihrem damals 70 Jahre alten Vater das gemeinsame Vermögen in insgesamt fünf geschlossene Fonds investiert. Ihr Vater, der durch einen Schlaganfall halbseitig gelähmt war, hatte sie bereits mehrere Jahre vorher bevollmächtigt, sich um seine Geldanlage zu kümmern. Ihr Bestreben war es, in eine risikoarme Anlage ohne Kapitalverlustrisiko zu investieren, trotzdem diente ihr der Berater der Postbank Finanzberatung AG die vorherig genannten Beteiligungen an. Diese Investments sind sogenannte geschlossene Beteiligungen, welche aufgrund ihrer Konzeptionen als unternehmerische Beteiligungen und den damit verbundenen, erheblichen Risiken als spekulativ einzustufen sind. Der Vater verstarb wenige Jahre später und die Frau wurde Alleinerbin seiner Beteiligungen.
In der I. Instanz wurde nur für einen Teil der Beteiligungen Recht aufgrund von Falschberatung zugesprochen. In der II. Instanz vor dem OLG Celle erhielt sie nun ihre volle Beteiligungssumme und weitestgehend Nebenforderungen zugesprochen. Außerdem wird sie von Rückzahlungsforderungen der erfolgten Ausschüttungen freigehalten.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wäre die Mandantin vollständig über die Risiken einer geschlossenen Beteiligung informiert worden, hätte sie sich nicht beteiligt.
Hier zum Beispiel die Bilanz des einen streitgegenständlichen Fonds:
Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt England I KG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2015
AKTIVA
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 TEUR |
||
A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
Sachanlagen | 82.249.553,24 | 83.784 | |
B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 0,00 | 3 | |
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 6.857.035,74 | 6.735 | |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 1.511.793,00 | 2.016 | |
90.618.381,98 | 92.538 | ||
PASSIVA |
|||
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 TEUR |
||
A. EIGENKAPITAL | |||
I. Kapitalanteil persönlich haftender Gesellschafter | |||
1. Kapitalkonto I (Kapitalanteil) | 0,00 | 0 | |
2. Kapitalkonto III (Entnahmen/Einlagen) | – 31.446,16 | – 28 | |
3. Kapitalkonto IV (Gewinn- und Verlustvorträge) | 27.904,08 | 25 | |
4. Kapitalkonto IV (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) | 3.542,08 | 3 | |
0,00 | 0 | ||
II. Kapitalanteil Kommanditisten | |||
1. Kapitalkonto I (Kapitalanteil) | 51.886.961,15 | 51.887 | |
2. Kapitalkonto II (Agio) | 2.594.089,40 | 2.594 | |
3. Kapitalkonto III (Entnahmen/Einlagen) | – 12.856.533,79 | – 10.658 | |
4. Kapitalkonto IV (Gewinn- und Verlustvortrage) | – 21.242.648,96 | – 21.823 | |
5. Kapitalkonto IV (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) | 571.925,80 | 581 | |
20.953.793,60 | 22.581 | ||
B. RÜCKSTELLUNGEN | 104.331,73 | 96 | |
C. VERBINDLICHKEITEN | 68.116.016,58 | 68.507 | |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.120.382,32 (Vorjahr: TEUR 1.783) | |||
davon ggü. Gesellschaftern: EUR 24.524,36 (Vorjahr: TEUR 26) | |||
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 1.444.240,07 | 1.354 | |
90.618.381,98 | 92.538 |
ANHANG
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss von Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt England I KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Für Ausweis- und Bilanzierungszwecke wurden jedoch bei manchen Positionen freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB angewandt. Für den Anhang wurde von größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Sie ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Die Gliederung des Eigenkapitals wird zur besseren Übersichtlichkeit entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und abweichend von § 264c HGB vorgenommen.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB wurde auf eine Aufstellung des Lageberichts verzichtet.
Bei der Veröffentlichung werden die Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB angewandt.
II. Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Sofern sich in einem späteren Jahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, erfolgt gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB eine Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet.
Die Rückstellungen werden in ausreichender Höhe mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die einzelnen Geschäftsvorfälle der Gesellschaft werden – entsprechend der laufenden Geschäftsabwicklung – in GBP erfasst. Für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in Euro umzurechnen (§ 244 HGB).
Die Zahlungsvorgänge, soweit sie in ausländischen Währungen erfolgen, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden gemäß § 256a Satz 1 HGB grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Bewertung nach dem Imparitätsprinzip mit dem niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag. Bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bleiben Realisations- und Anschaffungskostenprinzip unbeachtet (§ 256a Satz 2 HGB).
Bei Fremdwährungsguthaben bzw. Verbindlichkeiten erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs.
Das Eigenkapital wurde mit dem jeweils gültigen historischen Kurs zum Einzahlungszeitpunkt angesetzt. Die entstandenen Kursdifferenzen wurden ergebniswirksam erfasst.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 66.724.011,62 sind durch Grundschuldeintragung und Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Zahlungsansprüche aus der Vermietung und Verpachtung des Pfandobjektes gesichert.
Zur Sicherung der Zinsrisiken bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde für die Zinsen ein SWAP-Vertrag mit der Bank geschlossen. Dabei handelt es sich um einen Mikro-Hedge, der den Zins auf 6 % p.a. sichert. Darlehen und SWAP-Geschäft bilden daher eine Bewertungseinheit. Die gegenläufigen Zahlungsströme der Bewertungseinheiten gleichen sich vollumfänglich über die gesamte Darlehenslaufzeit aus. Bei beiden besteht Währungsidentität.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind ausschließlich Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von EUR 532.762,87 enthalten. Davon sind EUR 496.929,31 aus der Bewertung zum Bilanzstichtag.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von EUR 303.387,46 enthalten. Davon sind EUR 1.190,94 aus der Bewertung zum Bilanzstichtag.
V. Sonstige Angaben
1. Gesellschafter
Persönlich haftender Gesellschafter ist GS Beteiligungs GmbH, Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Gottfried Selmair, Alleingeschäftsführer, Stadtbergen. Der Komplementär hält keinen eigenen Kapitalanteil.
2. Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung befugt ist ausschließlich der geschäftsführende Kommanditist, WS Beteiligungs GmbH, München, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Walter Saar, Alleingeschäftsführer, München.
Der Geschäftsführer hält einen Kapitalanteil in Höhe von EUR 5.144,79.
3. Beiräte
Als Beiräte sind bestellt:
― |
Herr Dr. Achim Aehlig, Physiker in Rente (Vorsitzender) |
― |
Herr Bernd Mattern, Finanzbeamter |
― |
Herr Wolfgang Bartsch, Diplom-Physiker |
4. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis von EUR 575.467,88 zusammen mit dem Verlustvortrag von EUR -21.214.744,88 festzustellen.
München, 26.05.2016
WS Beteiligungs GmbH
gez. Walter Saar
GS Beteiligungs GmbH
gez. Gottfried Selmair
Unterzeichner und Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
Betreffend: | 054 |
Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt England I KG | |
Ort der Unterzeichnung: | München |
Datum der Unterzeichnung: | 16.11.2016 |
Unterzeichner: | Gez. GS Beteiligungs GmbH – Gottfried Selmair |
Gez. WS Beteiligungs GmbH – Walter Saar | |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: | 16.11.2016 |
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