Kaum war die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene beschlossen, da trommelte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon lautstark gegen die „grüne Welle“ an. Mit ernster Miene und strenger Stimme erklärte Söder im Februar, dass Bayern keinesfalls das „Kiffer-Paradies“ Deutschlands werden würde. Wer mit Cannabis sein Glück machen wolle, sei im Freistaat definitiv an der falschen Adresse, so der CSU-Chef. Stattdessen werde das Gesetz in Bayern „extremst restriktiv“ umgesetzt – ein Satz, bei dem man das Wort „extremst“ förmlich auf den weißen Rauchwolken aus Söders Büro schweben sehen konnte.
Und Söder ließ seinen Worten Taten folgen: Millionen Euro wurden bereitgestellt, um die Cannabis-Kontrolleure – Bayerns neue Spezialeinheit – in Stellung zu bringen. Die Mission: Kein Joint bleibt ungestraft. Gleichzeitig wurden Bußgelder in Höhen beschlossen, bei denen man sich fragt, ob man nicht lieber gleich Gold rollen sollte. Seit dem 1. August gilt das neue Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz – ja, du hast richtig gelesen, es klingt fast so kompliziert wie der Beipackzettel eines Medikaments. Dieses Gesetz verbietet unter anderem den Konsum von Cannabis in der Außengastronomie und auf Volksfesten. Man könnte meinen, Söder wolle das Oktoberfest zur letzten Bastion der bayerischen Tradition erklären, wo nur Bier (und jede Menge davon) fließen darf, aber bloß kein Cannabis-Duft in der Luft liegt.
Die Opposition schlägt zurück
Doch die anderen Parteien lassen sich das nicht gefallen. Ein breites Bündnis aus Bundestagsabgeordneten von SPD, FDP und der Linkspartei hat sich mit Cannabis-Verbänden zusammengeschlossen, um gegen den bayerischen Anti-Kiffer-Kurs vorzugehen. Die oberbayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge stellte klar: „Die bayerische Staatsregierung stemmt sich mit allen Mitteln gegen eine fortschrittliche Drogenpolitik!“ Für Wegge ist klar: Das neue Gesetz verstößt nicht nur gegen die Bayerische Verfassung, sondern auch gegen das Grundgesetz. Am Mittwoch soll die Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgestellt werden – es wird also ernst im Kampf um das grüne Blatt.
Mit im Team: Kristine Lütke von der FDP, die als Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik den Kurs der Regierung scharf kritisiert, und der Linken-Politiker Ateş Gürpinar, der in einem Anflug von rhetorischer Brillanz die CSU beschuldigt, „einen Kulturkampf gegen alles Fortschrittliche“ zu führen. Da wird’s dann richtig emotional: Auf dem Oktoberfest dürfen Menschen bis zum Umfallen saufen, aber Cannabis-Patienten dürfen ihr Medikament nicht mal in Ruhe im Freien einnehmen – das sei „Doppelmoral auf Bayerisch“, so Gürpinar. Gemeinsam reichte das Bündnis also die Klage ein und möchte dem Freistaat zeigen, dass Bayern nicht immer im 19. Jahrhundert verharren kann.
Die bayerische Staatsregierung bleibt cool
Die Reaktion aus dem bayerischen Gesundheitsministerium? Völlige Gelassenheit. Judith Gerlach (CSU), die bayerische Gesundheitsministerin, kommentierte die bevorstehende Klage mit einem Schulterzucken. „Wir sind überzeugt, dass unser Gesetz verfassungskonform ist,“ sagte sie mit einer Selbstsicherheit, die vermutlich nur in Bayern so charmant rüberkommt. Außerdem stellte sie klar, dass die Teil-Legalisierung von Cannabis sowieso ein Fehler sei – und das ganz unabhängig davon, was die anderen Bundesländer so machen. Bayern, so Gerlach, setze sich „konsequent dafür ein“, seine Bürger vor den „gesundheitlichen Risiken“ des Cannabiskonsums zu schützen. Junge Menschen sollen besonders früh über die Gefahren informiert werden – quasi eine kleine Vorsorge, bevor sie das erste Mal in eine gefährlich riechende Tüte schnuppern.
Das Cannabis-Gesetz auf Bundesebene
Was war eigentlich der Auslöser dieses bayerischen Anti-Cannabis-Feldzugs? Im Cannabis-Gesetz des Bundes heißt es seit dem 1. April, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis in der Tasche haben dürfen – ganz legal. Zuhause dürfen sie sogar bis zu 50 Gramm lagern und, wie nette Hobby-Gärtner, bis zu drei Pflanzen großziehen. Für Minderjährige bleibt Cannabis allerdings tabu.
Doch auch die Erwachsenen dürfen nicht überall nach Herzenslust kiffen. In Fußgängerzonen gibt es zeitliche Verbote – von 7 bis 20 Uhr herrscht Cannabis-Ruhe. Spielplätze, Schulen, Sportstätten und Kinder-Einrichtungen bleiben absolute Tabuzonen. Und für all diejenigen, die sich nicht nur auf ihr Wohnzimmer verlassen wollen, gibt es seit dem 1. Juli auch sogenannte Anbauvereinigungen – legale Clubs, in denen man gemeinsam Cannabis anbauen und verteilen darf. Bayern hat aber auch hier angekündigt, streng zu kontrollieren und keine Woodstock-Stimmung aufkommen zu lassen.
Fazit: Bayern bleibt bayerisch
Es bleibt also spannend, ob Bayern in seinem anti-Cannabis-Kurs hart bleibt oder ob die Klage Erfolg haben wird. Sicher ist nur: Der Freistaat ist fest entschlossen, kein „Kiffer-Paradies“ zu werden. Stattdessen setzt man auf Bier, Brezn und Tradition – und eine gehörige Portion bayerische Sturheit.
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