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Bayerns Haushalt auch nicht korrekt?

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Am Mittwochabend in einer Nachrichtensendung: Ein Finanzexperte der SPD-Bundestagsfraktion richtet scharfe Kritik an die Haushaltspolitik des Freistaats Bayern. Im Zentrum seiner Kritik steht das jüngste Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Bundesregierung. Er beschuldigt Bayern, dessen Haushalt für 2022 sei teilweise verfassungswidrig, da Mittel aus den Corona-Hilfen auch für andere Zwecke benutzt und ins nächste Jahr übertragen worden seien.

Für den Finanzexperten stellt die erfolgreiche Klage der Unionsfraktion gegen die Bundesregierung ironischerweise ein „Eigentor“ für Bayern dar. Dies wirft die Frage auf, ob der bayerische Finanzminister ähnliche Methoden wie sein Pendant auf Bundesebene angewendet hat, insbesondere in Bezug auf das Umleiten von finanziellen Mitteln.

Fakten zeigen, dass Bayern seit Beginn der Corona-Pandemie von der Schuldenbremse Gebrauch machte und neue Schulden zuließ. Für 2022 war eine Kreditermächtigung von Milliarden Euro für „konjunkturstabilisierende Maßnahmen“ vorgesehen, von denen ein beträchtlicher Teil für ein bestimmtes Technologieprogramm reserviert war. Der Bayerische Oberste Rechnungshof äußerte Bedenken, ob die Aufnahme dieser Kredite tatsächlich im direkten Zusammenhang mit der Notsituation stand.

Eine politische Fraktion in Bayern sah in dieser Finanzpolitik eine „Zweckentfremdung großen Stils“ und erhob Klage gegen den Haushalt des Freistaats beim Verfassungsgerichtshof. Diese Ansicht wird nun von der SPD in Bayern geteilt. Laut deren Landeschef könnte, basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch der Haushalt Bayerns für 2022 als verfassungswidrig eingestuft werden.

Die Bayerische Staatsregierung weist diese Vorwürfe zurück. Der Ministerpräsident erklärte, dass Bayern nicht dem Modell des Bundes gefolgt sei und daher keine Rückzahlungen zu leisten habe. Der Bayerische Finanzminister fügt hinzu, dass die Kreditermächtigungen 2022 nicht genutzt wurden und die Investitionen in das Technologieprogramm regulär aus dem Haushalt finanziert wurden.

Eine aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Obersten Rechnungshofs steht noch aus. Die Rechnungsprüfer wollen das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs abwarten. Somit bleibt die weitere Entwicklung dieser Kontroverse offen.

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