Das Bundesverwaltunsgericht hat die Flugrouten für den BBI genehmigt, damit haben die Kläger die gegen die veränderten Flugrouten geklagt hatten, verloren. Ihnen steht nun nach der angedachten Eröffnung in 2013, erheblich Fluglärm ins Haus. Kein guter Tag für die Betroffenen Gemeinden und Bürger.
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