War das der Grund warum man das Mandat niedergelegt hat? Wenn dem so ist, dann könnte da einiges an Ungemach auf die Anwälte zukommen.
User haben uns mitgeteilt, das man Strafanzeige gegen die Anwälte erstatten will umd durch die Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen, ob es hier dern Tatbstand der Beihilfe gegeben hat.Gegen Herrn Wegner sollte die zuständige Staatsanwaltschaft in Lübeck schnellstmöglich einen Haftbefehl beantragen. Nicht das Herr Wegner nicht mehr da ist, wenn man dann festgestellt hat Herr Wegner war doch kein Ehrenmann.
Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, hatte ich – wie alle hier – nach Zahlung einer erheblichen Summe die typischen „Wegnerprobleme“, habe aber nach mehreren geplatzten Lieferterminen schließlich meine Ware erhalten (ich hoffe, sie ist echt). Davor gab es eine recht „lebhafte“ Korrespondenz zwischen Herrn Wegner, seinen Anwälten, mir und meinem Anwalt.
Dabei haben sich aber die Anwälte des Herrn Wegner korrekt verhalten. Sie hatten ihren Mandaten zu vertreten. Dessen Defizite im Rechtsbewusstsein, Charakter und Geschäftsgebaren etc. sind nicht die ihren. Ich bin also „sauer“ auf Herrn Wegner und die Menschen, die ihn gewähren ließen, aber nicht auf die Anwälte, die ihr Mandat wahrnahmen.
Meine Hoffnung ist, dass die Justiz neben dem laufenden Insolvenzverfahren auch die „Strafrechtsschiene“ mit Nachdruck verfolgt, damit Herr Wegner nie wieder auf arglose Mitmenschen „losgelassen“ wird!