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Startseite Allgemeines BBS Law Hamburg waren die Anwälte von Adreas Wegner
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BBS Law Hamburg waren die Anwälte von Adreas Wegner

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Liest man den bericht der Lübekcer Nachrichten, dann könnte man durachaus auf einen gedanken kommen, nämlich den, das es bei den hier im Artikel zitierten Anwälten sich um die Kanzlei BBS LAW handelt. Wir werden da mal nachfragen! Mal schauen was es als Antwort gibt.

Artikel aus den Lübecker Nachrichten:
Der 34-Jährige hat Käufer um mindestens vier Millionen Euro geprellt. Vor dem Landgericht Lübeck legte er ein Geständnis ab.

Um 11.55 Uhr verlas der Vorsitzende Richter Jörg Beer der VI. Großen Strafkammer in Saal 163 das Urteil im Fall Michael H. (Name geändert): „Wegen erwiesenen Betruges in 28 Fällen legen wir das Strafmaß für den Angeklagten auf drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe fest.“
Der Angeklagte, mit Anzug, Hemd und Krawatte bekleidet, betrat um 8.51 Uhr den Flur im ersten Stock des Landgerichts Lübeck. Vor und hinter ihm, mit ernsten Mienen und verschränkten Armen fast wie im Kino, je ein Bodyguard. Zu seiner Rechten begleitete den 34-jährigen Lehrersohn sein Staranwalt aus Frankfurt/Main: Hanns Feigen. Der hat schon Ex-Post- Chef Klaus Zumwinkel, den ehemaligen Infineon-Chef Ulrich Schumacher oder auch Ex-Porsche-Manager Wendelin Wiedeking vertreten. Feigen, so heißt es unter Deutschlands Juristen, ist ein Mann für schwierige Fälle.

Sein Klient, Goldhändler Michael H. (34), war wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 33 Fällen (die LN berichteten) angeklagt. Der finanzielle Schaden der 33 Kläger beläuft sich auf 1,7 Millionen Euro. Das aber ist nur die Spitze des Eisberges, wie der Prozesstag ergab. Michael H. hatte von 2009 bis Februar 2012 von Neustadt aus im Internet Goldmünzen- und Barren verkauft. Dabei war er mit Lieferungen in Verzug geraten, bis er nur noch teilweise, später gar nicht mehr lieferte, beziehungsweise die Zahlungen (7000 bis 364 000 Euro) seiner Kunden unvollständig oder gar nicht mehr zurückerstattete. „Ich war nicht mehr liquide“, gab der gebürtige Dortmunder in einem 35-minütigen Geständnis zu. „Ich nehme die komplette Schuld auf meine Schultern, trage die volle Verantwortung“, sagte er, wies aber erklärend auf Berater hin, darunter Anwälte aus Hamburg, die ihn ermuntert hätten, sein Geschäft trotz zahlreicher Klagen – etwa 200 zivilrechtliche – weiterzuführen. Ein großer Fehler, wie er gestand. „Ich hätte mein Gewerbe viel früher abmelden müssen. Das war naiv.“

Auf die Frage von Staatsanwältin Kathrin Karoß, wie hoch der wirtschaftliche Schaden aller Gläubiger sei, antwortete der Angeklagte: „Mein Insolvenzverwalter beziffert die Summe auf vier Millionen Euro. Die sind komplett weg.“ Feigen sprach nach dem Urteil sogar von bis zu sechs Million Euro, erklärte gegenüber den LN: „Mein Mandant wird mit seinem Goldhandel insgesamt an die 100 Millionen Euro bewegt haben.“

Michael H. begründete seine Verlustgeschäfte mit den hohen Werbekosten. Verträge mit Google und E-Bay hätten ihn wirtschaftlich in die Knie gezwungen. Feigen sprach von knapp einer Million Euro Provision, die sein Klient allein an E-Bay gezahlt habe. Dank der Finanzkrise habe das Telefon des Goldhändlers ständig geklingelt. Seine Niedrigpreise für das Edelmetall hatten sich herumgesprochen. Das Dilemma: Michael H. verkaufte online billig, kaufte anschließend aber zu teuer ein. H. kleinlaut: „Ich muss damit leben. Doch das ist nicht wichtig. Ich möchte mich bei den Geschädigten entschuldigen. Ich habe sie lange nicht als Menschen wahrgenommen, sondern nur als Namen in meinen Geschäften.“

Die Staatsanwaltschaft und auch die Richter glaubten dem Angeklagten. Auch waren sie sich sicher, dass dieser keine Reichtümer beiseite geschafft habe, um sich nach seiner Haftstrafe ein schönes Leben zu gönnen. Allerdings konnte nicht rekonstruiert werden, wo die hohen Bargeldabhebungen, die während H.s Geschäftszeit getätigt wurden, hingeflossen sind. Der Geschädigte Gerald F. (Name geändert) aus Verden vermutet: „Der sitzt seine Haftstrafe ab und setzt sich anschließend mit viel Geld ins Ausland ab.“ Das Gerücht, das unter den Opfern kursiert, Michael H. habe eine Residenz in Südafrika, entkräftigte dieser: „Ich habe Krügerrand bei der Deutschen Bank gekauft, aber sie im Internet als Münzen angeboten, die ich direkt aus Südafrika bezogen hätte. Das war konstruiert. Ich wohne in einer Zweizimmerwohnung zur Miete.“

Bevor Michael H. seine Strafe verbüßt, hat er noch einen unangenehmen Gang vor sich: zum Gläubigertreffen am 27. Juli in Eutin. „Ich werde allen Rede und Antwort stehen. Mehr kann ich nicht mehr tun.“

4 Kommentare

  • Da hat er halt den Überblick verloren. Anleger, die zu einem besonders günstigen Preis kaufen, werden sich auch fragen lassen müssen, ob da nicht auch „Gier frisst Hirn“ mit im Spiel war. Der Mann musste ja für sein Verhalten ins Gefängnis, aber davon bekommen Anleger ihr Geld auch nicht zurück.

  • Wir werden nicht ruhen bis wir unser Geld zurück bekommen, denn Polizei und Staatsanwaltschaft Lübeck haben grob fahrlässig gehandelt. Leider muß mann feststellen das Polizei und Staatsanwaltschaft Lübeck alles dazu beigetragen haben, diesen Betrug zu ermöglichen. Nach ca 200 Strafanzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu handeln sollte jedem Deutschen zu denken geben. Mein Fazit: Wir wollten Recht und Gesetz. Bekommen haben wir den Rechtsstaat! Sollte hier nicht Recht zu gunsten der Gläubiger gesprochen werden, gibt es für mich nur noch, mich für eine gerechte Strafe einzusetzen die Scharia.

  • @Gold Wegner Prozess-Beobachter

    [Zitat]
    „Wieso haben ihm seine Anwälte trotz mehr als 100 Klagen dazu geraten, weiter zu machen, ist das dann nicht Beihilfe zum Betrug? Das sollte hinterfragt werden.“
    [Zitatende]

    Warum wohl? Weil sie an den Betrügereien ihres Mandanten fleissig mitverdient haben!

    Wie ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe, hat der Wegner seine Anwälte ja wohl mit den zuvor vereinnahmten Kundengeldern bezahlt.

    Ein Teil unseres Geldes ist also von Wegener gleich an seine Zivilanwälte „weitergereicht“ worden.

    Aber DAS wussten seine Anwälte natüüüürlich nicht – bei ca. 200 Gerichtsverfahren, in denen es immer um die gleiche Materie geht (Gold liefern oder Geld zurückzahlen) kommt man natürlich N I E M A L S auf den Schluss, dass der Mandant Zahlungsschwierigkeiten hat [Ironiemodus off]

  • Da sind ja gleich mehrere Sachen bemerkenswert:
    1. Wo sind die 4 Millionen… für google und ebay-Werbung und den reinen Kursunterschied zwischen An- und Verkauf hat er die nicht gebraucht, ergo muß noch irgendwo Geld sein…deswegen kann er sich auch einige Abhebungen vom Konto so nicht mehr erklären… ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

    2. Wieso haben ihm seine Anwälte trotz mehr als 100 Klagen dazu geraten, weiter zu machen, ist das dann nicht Beihilfe zum Betrug? Das sollte hinterfragt werden.

    3. Warum hat die Staatsanwaltschaft erst so spät den Laden zu gemacht?

    4. Warum war es Ebay offensichtlich wichtiger eine knappe Million an Gebühren einzunehmen statt dem den Hahn zuzudrehen. Ebay hat Dutzende von Beschwerden und Nachfragen bekommen und trotzdem nicht endgültig den account gesperrt, das erinnert an ML-Agentur und bodenseepowershop, wo ebay auch auf Kosten der hereingefallenen Käufer Gebühren verdienen wollte…und erst ganz spät die Reissleine gezogen hat

    5. Wie können Käufer so dooooooof sein, trotz zahlreicher Einträge in Foren und auch auf dieser Plattform immer noch da zu kaufen, die sollten alle mal zum Arzt oder über ihre Geiz ist Geil Mentalität nachdenken…

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