Wie berichtet sind wir in einem Artikel der Lübecker Nachrichten auf einen interessanten Hinweis gestoßen.
In diesem Artkel heisst es „das Hamburger Anwälte ihn bestärkt hätten weiterzumachen“. Geschädigte Anleger fragen mit Recht „ist das Beihilfe zum Betrug“. In der Tat wollen wir diese Fragen einmal hier diskutieren. Wir wollen aber anmerken das wir nicht wissen ob der Vereurteilte Betrüger Andreas W. hier wirklich die angeführte Kanzlei gemeint hat. Unsere Annahme kommt nur daher, das diese Kanzlei alle Korrespondenz im Auftrag von Andreas W. mit uns geführt hat und zwar über ein längeren Zeitraum. Es mag durchaus sein, daß Herr Wegner weitere Anwälte zu dem Zeitpunkt gehabt hat. Eine E-Mail Anfrage an BBS Law wurde wie folgend beantwortet:
Zitat
Sehr geehrter Herr Bremer,
wir Ihnen bekannt ist, ist das in Rede stehende Mandat seit einiger Zeit beendet. Der Ordnung halber stellen wir klar, dass wir niemals Mandanten ermuntern oder ermuntert haben, Geschäfte irgendwelcher Art zu betreiben oder aufrecht zu erhalten. Ferner würden wir einem Mandanten, dessen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für uns erkennbar ist, auf etwaige strafrechtliche Aspekte geschäftlicher Aktivitäten hinweisen und ihm den Gang zum Insolvenzgericht nahelegen. Gegen unwahre Behauptungen würden wir in Bezug auf den hier in Rede stehenden Sachverhalt selbstverständlich mit allen rechtlichen Maßnahmen vorgehen. Zum konkreten Fall vermögen wir aus Gründen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nichts weiter mitzuteilen.
Zitat Ende
Wer usn kennt weiss, das wir an diesem Fall dran bleiben, denn usn würde schon interessieren, wen Herr Wegner mit den Hamburger Anwälten gemeint hat, wenn es BBS LAW dann nicht war.
Es ist wirklich schwer erträglich, dass für die Opfer das vom Wegner ergaunerte Geld weg ist, und die Anwälte, die in das „Geschäftsmodell“ angeblich involviert waren (ob das stimmt wissen wir natürlich nicht, aber es mehren sich die Stimmen, die dies behaupten), jetzt in ihrer Kanzlei sitzen, und feixend die Scheine zählen, die sie mit diesem Skandal-Mandat „verdient“ haben.
Der Gesetzgeber sollte schnellstens dafür sorgen, dass Anwälte, die derartige Mandate betreuen, dafür nicht auch noch belohnt werden dürfen, während die Opfer der Betrügereien mit leeren Händen dastehen!!!
Ansonsten ist doch der Anreiz für solche Anwälte viel zu groß, gleich nach dem nächsten dubiosen Mandat á la Gold Wegner Ausschau zu halten.
Vielleicht sollten die Opfer, die, wie ich, einen Großteil ihrer Altersvorsorge durch den Gold-Wegner-Betrug verloren habe, bei diesen Anwälten von BBS Law mit einer Spendenbüchse vorbeischauen.
Geld genug scheinen die jedenfalls zu haben:
Ein Blick bei Google Streetview offenbart eine Aussicht auf Kanzleiräume in bester Hamburger Lage am Großneumarkt. Sogar zeitgenössische Gemälde sind im Schaufenster des schmucken Gründerzeit-Gebäudes zu bewundern!
Da kann man ja nur gratulieren, zu dem anständig verdienten Geld…
Der Anwalt als Organ der Rechtspflege:
Zunächst hat er durch seine Unabhängigkeit (z.B. gegenüber Behörden, Richtern, Staatsanwaltschaft, Vorgesetzten) und Zielsetzung (als Sachwalter der Interessen des Mandanten) dazu beizutragen, dass seinen Mandanten Recht wiederfährt. Er darf und soll dabei Partei nehmen und ist hier nicht zu Objektivität verpflichtet. Er muss dabei jedoch gegenüber ALLEN BETEILIGTEN LAUTER AUFTRETEN.
Es ist ein Irrtum zu meinen, dass ein Anwalt ausschließlich seinem Mandanten verpflichtet sei. Eine einseitige Abhängigkeit allein von Mandanteninteressen ist für den Anwalt inakzeptabel, da der Anwalt in erster Linie dem rechtshygienischen Ziel dient, RECHT UND GERECHTIGKEIT ZU FÖRDERN.
FAKT IST, dass die Anwälte von Herrn W. gegen den von mir beantragten Mahnbescheid völlig grundlos Widerspruch eingelegt haben.
FAKT IST, dass sie damit aktiv mitgewirkt haben, das Verfahren sinn- und grundlos in die Länge zu ziehen.
FAKT IST, dass sie sich gleichzeitig MEIN GELD einverleibt haben – denn Wegner wird deren Rechnungen ja schliesslich mit den zuvor vereinnahmten Kundengeldern beglichen haben.
FAKT IST, dass sie Herrn Wegner damit ermöglicht haben, weiter seinen Betrügereien nachzugehen, und weitere Kunden zu schädigen
FAKT IST, dass sie mir dadurch weitere Anwaltskosten (für meinen eigenen Anwalt) und viel Ärger beschert haben
In der Presse ist die Rede von ca. 200 (!!!) Verfahren – d.h. mindestens ZWEIHUNDERT MAL ist dieses Spiel so gegangen.
FRAGE:
Haben die Anwälte mit diesem Verhalten lauter gehandelt, um Recht und Gerchtigkeit zu fördern?
Die Antwort ergibt sich von selbst.
Wenn es um das offenbar sehr lukrative Gold-Wegner-Mandat geht, halten es die drei Anwälte von BBS Law anscheinend wie die drei Affen:
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!
Das Statement von diesem Anwalt ist mehr als peinlich. Anstatt wie ein Politiker zu labern, wäre mal ein offenes Wort der Entschuldigung angebracht gewesen, so lange Zeit ein derart zwielichtiges Mandat wahrzunehmen.
Aber wenn der Rubel rollt, ist es in diesen Kreisen mit der Moral anscheinend nicht weit her.
Hauptsache die Anwälte haben sich die Taschen vollgestopft, und lachen sich jetzt kaputt.
Ist ja auch praktisch, wenn man nix sagen muss, weil man sich auf die „berufliche Verschwiegenheitspflicht“ berufen kann.
Was ist eigentlich mit diesem ganzen Anwaltshonorar welches BBS Law vom Wegner kassiert hat?
Weiss jemand dazu Etwas?
Wenn es stimmt, dass da sechsstellige Beträge gezahlt wurden, und BBS Law die ganze Zeit Kenntnis über W.’s Finanzlage hatte, so müsste der Insolvenzverwalter dieses Geld von BBS Law zurückfordern, damit es in die Insolvenzmasse fliesst.
Berechtigter Einwand, oder?
Es ist schon bemerkenswert, dass der feine Herr Brehm gegenüber Nachfragen offenbar genau die gleiche Taktik fährt wie sein früherer, mittlerweile als Betrüger abgeurteilter, Mandant:
Auf konkrete Vorgänge angesprochen, ein Dementi auf Gold-Wegner-Niveau abgeben, gewürzt mit der Drohung notfalls „alle rechtlichen Maßnahmen“ auszuschöpfen.
Da scheinen an der Elbe die Nerven aber zu flattern.
Zum Glück waren auch Geschädigte beim G.W.-Prozess anwesend, und der Verhandlung war, nach übereinstimmenden Aussagen, zu entnehmen, dass dem Gericht Unterlagen vorliegen, die offenbar sehr wohl den Schluss zulassen, dass Wegners frühere Anwälte schon seit 2010 (!) über die Finanzsituation von Gold Wegner Bescheid wussten, bzw. Eins und Eins hätten zusammen zählen können.
Insofern werden in den nächsten Wochen sicher noch eine Menge mehr Fragen auf Herrn Brehm zukommen.