Man bedenke auch, dass diese 63 % Zinsen auf einen Zeitraum von 3 Monaten bezogen sind. Mal ehrlich, wer kann sich vorstellen, dass ein Insolvenzverwalter über 250 % Jahreszinsen als Forderung anerkennt? Ich zumindest nicht.
Ich gehe davon aus, dass diese Zinsforderung keinerlei Anrechnung bei den Insolvenzforderungen finden wird.
Das hätte dann zur Folge, dass der Anleger, der diese Zinsen haben will, den Insolvenzverwalter verklagen müsste, um diese Zinsforderung dann in die Insolvenztabelle hineinzubekommen. Kennen Sie jemand, der dieses Prozessrisiko eingeht? Klar, das ist nur eine hypothetische Frage, denn dafür wird niemand dann Geld ausgeben.
Zudem müssen die Anleger, die nur noch „Zinsen“ angelegt haben, natürlich damit rechnen, dass man das Geld von Ihnen zurückfordern könnte.
Ob das dann wirklich so kommt, liegt dann nicht nur am Insolvenzverwalter, sondern vor allem am Insolvenzgericht in Chemnitz und dem dort zuständigen Insolvenzrichter. Der Insolvenzverwalter ist nur Dienstleister für das Insolvenzgericht.
Die Frage, die uns auch oft gestellt wird von Seiten der Anleger ist, „wann kann ich mit der Rückzahlung meines Geldes rechnen?“ Nun, wenn ihre Forderung anerkannt ist vom Insolvenzverwalter/ Insolvenzgericht, dann gehe ich davon aus, dass es bald eine Abschlagszahlung geben könnte. Zu welchem Zeitpunkt er das dann darf, das sagt dann auch wieder das Insolvenzgericht.
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