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bc connect gmbh jetzt wird es „Ernst“ für die „Vermittler“ und Anleger

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Ja, um das ganz deutlich zu sagen, aus Spaß wurde Ernst………und Ernst muss jetzt zur Polizei.

Wie wir in den letzten Tagen erfahren haben, haben erste Anleger ein Schreiben von der ermittelnden Kriminalpolizei erhalten, werden dort zu einer Zeugenaussage aufgefordert.

Eine logische Folge im Anschluss der Auswertung, der bei den Durchsuchungen gefundenen Unterlagen. Für so manchen Vermittler könnte das aber ein „gefährlicher Termin“ werden, denn seine Aussage wird dann natürlich Teil der Ermittlungsakte.

In jene Ermittlungsakte hat dann jeder Einsicht, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, zum Beispiel geschädigte Anleger über ihren Rechtsanwalt. Solche Aussagen könnten dann auch in einem möglichen Zivilprozess gegen sie verwendet werden.

Natürlich kann/wird die Ermittlungsbehörde dann schon „von Amts wegen“ das erstellte Protokoll auch an andere Behörden, zum Beispiel die BaFin, weiterleiten, wenn sie Rechtsverstöße sieht, die von diesen anderen Behörden verfolgt werden können/müssen.

Auch die Finanzbehörden, so hören wir, sind wohl in die Ermittlungen bereits einbezogen worden.

Was kann ich tun, wenn ich solch ein Schreiben bekomme?

Nun, ich würde mich ganz klar, an einen Rechtsanwalt wenden, so Rechtsanwalt Reime aus Bautzen, nicht weil ich damit mein „tägliches Brot verdiene“, sondern weil es hier um Fragen geht, bei denen man sich mit unbedachten Aussagen auch selber belasten kann. Aussagen die, wie sie bereits ausgeführt haben, dann zu einer zivilrechtlichen Haftung führen könnten, aber eben auch die Finanzbehörde und die BaFin auf den Plan rufen könnte.

Egal ob sie mich, so Rechtsanwalt Reime aus Bautzen, oder einen meiner Kollegen beauftragen o h n e Rechtsanwalt sollten sie da bitte keine Aussage machen.

Ja das sehen wir in der Redaktion ähnlich, denn hier waren ja Vermittler oft auch selber Anleger und die Vermittlung der Investments erfolgte dann ohne jegliche Rechtsgrundlage. Es gab keinen BaFin gestatteten Prospekt. Dieser wäre aber eben erforderlich gewesen.

Zudem hätte jeder Vermittler einer besonderen gewerberechtlichen Erlaubnis bedurft, um solche Verträge zu vermitteln. Die lag in allen mir bis heute bekannten Fällen nicht vor.

 

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