In den turbulenten Wirren rund um die Insolvenz der bc connect GmbH hat sich die Lage für die Anleger noch weiter zugespitzt. Der Insolvenzverwalter hat in einem beispiellosen Schritt damit begonnen, Rückforderungsschreiben an die Investoren zu versenden. Diese Wendung allein wäre schon genug, um die Gemüter zu erhitzen, doch es scheint, als ob das Schicksal noch einen weiteren Pfeil im Köcher hat. Nach unseren Informationen hat sich das Blatt für einige hundert Anleger noch dramatischer gewendet, denn es wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Stein des Anstoßes: Viele Anleger haben es versäumt, die aus ihren Investitionen erzielten Gewinne in ihren Einkommensteuererklärungen anzugeben. Die Summen, um die es hier geht, sind alles andere als Peanuts.
Ein Tanz mit dem Finanzamt ist selten ein Vergnügen, und in diesem Fall scheint es besonders ernst zu sein. Während es noch einen Funken Hoffnung geben könnte, mit dem Insolvenzverwalter eine gütliche Einigung zu erzielen, dürfte eine solche Option gegenüber dem Finanzamt kaum in Betracht kommen. Die unerbittliche Härte, mit der das Finanzamt in solchen Fällen vorgeht, ist hinlänglich bekannt. Für die betroffenen Anleger von bc connect scheint sich somit eine wahre Achterbahnfahrt der Gefühle anzubahnen, bei der ungewisse und möglicherweise sehr unangenehme Überraschungen an der nächsten Kurve lauern.
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