Es war die Meldung, die wir auf Grund der Entwicklungen der letzten Tage auch so erwartet hatten, denn dass die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Zwickau dann an der BaFin vorbeigehen würden, war für uns nicht denkbar.
Neben Rechtsanwalt Reime aus Bautzen haben wir heute auch die Gelegenheit genutzt mit Rechtsanwalt Sascha Borowski aus Düsseldorf von der Kanzlei Buchalik – Brömmekamp, zu sprechen.
Rechtsanwalt Borowski kennen wir aus dem Vorgang adcada, dort sind Rechtsanwalt Jens Reime und Rechtsanwalt Sascha Borowski im Gläubigerausschuss. Beide kennen sich mit solchen „Großverfahren von geschädigten Anlegern“ seit Jahren bestens aus.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Borowski ist die Meldung der BaFin dann der „letzte Mosaikstein“ der zum Fall des Unternehmens führen wird.
Jetzt sollte auch der letzte Zweifler verstanden haben, so Rechtsanwalt Borowski, dass es hier wirklich jetzt darum gehen muss, die eigenen Verluste so gering wie möglich zu halten. Natürlich muss man sich jeden Einzelfall dann genau anschauen, um über geeignete Maßnahmen der Vermögenssicherung zu entscheiden. Das nun „Pauschal“ zu beschreiben was nun genau zu tun ist, ist kaum möglich.
Ähnlich wie Rechtsanwalt Reime bestätigt auch Rechtsanwalt Borowski unsere Einschätzung, dass die uns bekannten Verträge, die man mit Investoren geschlossen hat, eindeutige Merkmale aufweisen die dazu führen, dass man hier dieses Produkt nicht ohne Gestattung und Prospekt der BaFin hätte anbieten dürfen.
Anbieten darf das dann auch nur ein Vermittler, der über die zum Vertrieb einer Vermögensanlage erforderlichen gewerberechtlichen Zulassung verfügt. Hat er die nicht, hat er zumindest dann aus Sicht der BaFin eine Ordnungswidrigkeit begangen. Diese wird dann sicherlich geahndet werden können
Insgesamt so beide Rechtsanwälte, sicherlich ein Thema, dass die investierten Anleger noch viel Nerven kosten wird aber möglicherweise auch viel Geld.
Kommentar hinterlassen