Über 50 Anrufe haben wir in den letzten Tagen, nach Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung durch das Insolvenzgericht Chemnitz, erreicht. Viele deckungsgliche Fragen der investierten Anleger, und so manche Antwort von uns, die so manchem Anleger nicht gefallen haben könnte.
Es geht zum Beispiel um die Frage „was passiert, wenn ich mein Geld BAR einbezahlt habe?“. Nun auch diese Forderung kann man dann beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn man über einen entsprechenden beleg verfügt. Wer keinen Beleg hat, der kann dann logischer Weise auch keine Forderung anmelden beim Insolvenzverwalter.
Natürlich kam auch die Frage nach den „hohen Zinsen, ob die anerkannt werden als Forderung“. Natürlich ist meine Antwort darauf eine Spekulation, aber ich kann mir dann nicht vorstellen das diese unseriös hohen Zinsen von Seiten des Insolvenzverwalters anerkennt, bzw. anerkannt werden können und dürfen.
Möglicherweise wird man hier einen durchschnittlichen Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Investments üblich war dann anerkennen aber mit Verlaub, das muss das Insolvenzgericht entscheiden.
Möglicherweise aber auch mit einem Prozess geklärt werden, denn natürlich hat jeder investierte Anleger auch die Möglichkeit und das Recht, vor einem Zivilgericht seine Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter einzuklagen.
Wir hören aber auch in vielen Gesprächen den konkreten Hinweis, dass man Anrufe erhalte wo, wenn man ihnen die Stimme bei der anstehenden Gläubigerversammlung geben würde, dafür sorgen würde, das ein anderer Insolvenzverwalter die Zinsforderung anerkennen würde und die Forderung innerhalb weniger Wochen dann an die investierten Anleger ausbezahlen würde.
Wer sich mit dem System „Insolvenzverwaltung“ auskennt, der weiß natürlich das solche Zusagen das Papier nicht wert sind, wie man so schön sagt, auf dem sie stehen. Schauen Sie sich auch die Personen genau an, die Ihnen solche Zusagen machen, auch deren Leumund ist nicht der Beste, insofern lassen sie die Finger von solchen Zusagen, sie werden nur noch größere Verluste erleiden.
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