Natürlich glühen bei uns die Telefone regelrecht, denn viele Leute wollen was wissen, aber dann eben auch Dinge, die wir nicht wissen bzw. nicht nach außen tragen wollen, denn so kritisch wir auch sind, und uns manchmal das Maul verbrennen. In Deutschland gilt immer noch für jeden Beschuldigten die Unschuldsvermutung so lange, bis er rechtskräftig von einem Gericht verurteilt wurde. Das ist hier noch nicht der Fall, da ist sicherlich so manche Spekulation erlaubt, aber immer unter dem Gesichtspunkt der Unschuldsvermutung.
Das sieht auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden so, dafür leben wir eben in einem Rechtsstaat. Spekulieren ist sicherlich erlaubt, aber man darf auch da bestimmte Grenzen nicht überschreiten, sondern sollte sich an die zum Zeitpunkt eines Berichtes bekannten und nachweisbaren Fakten halten. Das ist dann völlig in Ordnung.
Fakt ist natürlich, so Kerstin Bontschev, dass es zu der gestrigen Durchsuchungsaktion natürlich bereits eine Vorgeschichte gibt. Die Vorgeschichte von der bc connect GmbH. Nun hat man, so kann man die Veröffentlichung der BaFin dann interpretieren, wohl ein bc connect Modell 2.0 gemacht.
Nun hat man offensichtlich dafür genau die Quittung bekommen, eine Quittung, die all denen wehtun wird, die bereits bei bc connect dabei waren, denn denen wird man nun „Vorsatz“ unterstellen. Ein Umstand, der dann bei einer eventuellen Strafzumessung sicherlich gewürdigt werden wird. Da lässt dann ein deutsches Gericht nicht mit sich spaßen.
Es geht auch im Moment sicherlich nicht um die Frage, wie und ob ich mein Geld zurückbekomme, sondern es geht darum, sich darüber bewusst zu werden, was da nun auf einen rechtlich zukommen kann. Strafrechtlich und natürlich dann möglicherweise auch steuerrechtlich.
Hier gilt es jetzt, sich Rechtsrat einzuholen, um dann keinen falschen Schritt zu gehen, wenn die Behörden auf einen zukommen. Einige Anleger, und auch gleichzeitig Vermittler, haben sich bereits bei mir gemeldet. Ich werde jetzt in meiner Kanzlei eine Taskforce bilden, um diesen betroffenen Personen Hilfe von der juristischen Seite zu geben. Dabei geht es auch nicht um eine hohe Gebühr, die man dafür bezahlen muss, sondern um einen Betrag, den wirklich jeder Betroffene auch finanziell verkraften kann.
Hier Geld zurückzufordern, dürfte dann sicherlich wenig Sinn machen zu diesem Zeitpunkt. Natürlich kann man das auch erörtern, aber darauf ein Mandat aufzubauen, halte ich im Moment für nicht glücklich. Ich will Hilfe geben, wo sie gebraucht wird und auch Sinn macht.
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