Nun haben die bc Connect Anleger die erste Hiobsbotschaft erhalten, denn der Insolvenzverwalter hat über 1000 Anlegern ein Schreiben übermittelt, in dem er von ihnen die Rückzahlung von Ausschüttungen fordert. Teilweise bewegen sich diese Forderungen im sechsstelligen Bereich, wodurch mancher Anleger sich mit der Frage einer Privatinsolvenz konfrontiert sehen könnte. Dass der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, diese Schreiben zu versenden, darüber hatten wir ja bereits berichtet und dies ausführlich erklärt.
Es gibt jedoch für einige hundert Anleger ein weiteres böses Erwachen, denn das Finanzamt fordert nun ebenfalls Steuern. Wie wir erfahren haben, haben nur wenige Anleger ihre erzielten Gewinne korrekt in der Steuererklärung angegeben. Hier könnte man durchaus von Steuerhinterziehung sprechen. Man wird wohl so manchen Euro nachzahlen müssen, aber erfahrungsgemäß kommt dann nochmal der gleiche Betrag als Strafzahlung obendrauf.
Die ersten Anleger haben wohl bereits ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, sodass kluge Anleger über eine Selbstanzeige nachdenken sollten, um möglicherweise einer hohen Strafe zu entgehen. Allerdings ist Eile geboten, denn wenn das Finanzamt Kenntnis von der Hinterziehung hat, dann nützt einem auch die Selbstanzeige nichts, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Reime rät zumindest den Anlegern, die ihre Gewinne nicht dem Finanzamt gemeldet haben, zur Selbstanzeige.
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